Die finanzielle Beteiligung der Projektpartner im EU-Kulturförderprogramm

Wie schon bei Kultur 2000 müssen sich auch beim neuen EU-Förderprogramm Kultur die am Projekt beteiligten Partner (im EU-Jargon Koordinator und Mitorganisatoren) mit mindestens 5% des Gesamtbudgets an der Finanzierung des Projektvorhabens beteiligen. Über diese 5% machen sich viele bei der Antragstellung noch keine großen Gedanken. Erstens liegt der Projektbeginn noch in weiter Ferne und zweitens weiß ja noch keiner, ob das Projekt überhaupt gefördert wird.

Beide Punkte sind durchaus zutreffend, trotzdem sollte man sich aber bereits im Vorfeld zum Thema Finanzierung einige Gedanken machen. Meistens versuchen die am Projektbeteiligten Kultureinrichtungen das Geld über nationale Förderungen aufzutreiben. Um diese nationale Förderung bekommen zu können, muss in der Regel ein Subventionsansuchen gestellt, in dem auch steht, wofür das Geld eigentlich benötigt wird.

An dieser Stelle tauchen sehr häufig Probleme auf, wenn das Projektvorhaben vom Koordinator konzipiert wurde und die Mitorganisatoren mehr oder weniger nur dabei sind, um die Zahl der geforderten Partner zusammen zu bekommen (ein oft erlebtes Beispiel sind Festivals). Die Mitorganisatoren übernehmen in solchen Fällen oft nur sehr kleine Aufgaben, die kostenmäßig weniger als 5% des Gesamtbudgets ausmachen.

Stellt nun eine solche Kultureinrichtung auf nationaler Ebene ihr Subventionsansuchen, um die geforderte finanzielle Beteiligung leisten zu können, kommt sie an dieser Stelle in Schwierigkeiten. Angenommen, die Beteiligung am Projekt beträgt, in Zahlen ausgedrückt, nur 3% des Gesamtbudgets, dann bedeutet das: diese 3% kann sie durch Leistungen abgelten (Vorsicht, Sachleistungen werden nicht angerechnet!), die restlichen 2% lassen sich dann nur beisteuern, indem das Geld überwiesen wird. Und keine Förderstelle gibt einem Geld, das dann in Form einer Überweisung an eine Kultureinrichtung ins Ausland geht.

Daher ist es wichtig, in der Planungsphase für die Einreichung darauf zu achten, dass die Aktivitäten jedes einzelnen Mitorganisators, der sich mit mindestens 5%  an der Finanzierung beteiligen muss, das Ausmaß dieser 5% übersteigen. Im Idealfall lassen sich die Aktivitäten jedes Mitorganisators mit der doppelten Summe, die er eigentlich beisteuert, budgetieren. In unserem Beispiel sollten die Aktivitäten finanziell gesehen, ungefähr 10% der Gesamtkosten ausmachen.

Auf diese Weise profitiert jede Einreichung von der Unterstützung der EU. Denn nur, wenn die Aktivitäten die Kostengrenze von 5% übersteigen, besteht die Möglichkeit, dass jeder auch von den EU-Geldern profitiert.

Ein Beispiel: Koordinator A und die drei Mitorganisatoren B, C und D planen eine zweijährige Kooperationsmaßnahme (Aktionsbereich 1.2.1), die mit insgesamt 400.000 Euro budgetiert ist. 200.000 Euro, also 50%,  sollen von der EU kommen, der Rest muss von den vier Kultureinrichtungen aufgebracht werden. In unserem Beispiel einigen sich die Parner nun darauf, dass Koordinator A 20% der Projektkosten (80.000 Euro) aufbringt, die restlichen drei jeweils 10% (40.000 Euro).

Werden nun die Mitorganisatoren so an den Projektaktivitäten beteiligt, dass die Kosten dafür 20% ausmachen, dann bedeutet das:

  • in einem Subventionsansuchen (es geht um die 40.000 Euro) an die nationale Förderstelle lässt sich dokumentieren, dass die Einrichtung für diesen Betrag auch Leistungen erbringt und das Geld nicht einfach nur irgendwohin überweist.
  • Darüber hinaus fließen auch noch einmal 40.000 Euro von den EU-Mitteln zu dieser Einrichtun, da die Aktivitäten ja 80.000 Euro ausmachen. Es erfolgt also ein Geldfluss aus Brüssel, die nationale Förderung wird damit quasi verdoppelt.

Häufig wird dieser Aspekt bei den Planungen von den Projektpartnern nicht berücksichtigt, was dann bei der Realisierung des Projektes zu Problemen führt. Wer schon im Vorfeld auf eine vernünftige Aufteilung der Aufgaben, und damit auch der Kosten achtet, wird diese Schwierigkeiten nicht haben und erfüllt außerdem auch die Vorgabe der EU-Kommission, der es ja ein Anliegen ist, dass die Projekte partnerschaftlich durchgeführt werden.


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