EU-Kulturförderung: Kooperationsprojekte

Dieser Call ist für viele wahrscheinlich am interessantesten, da die meisten Kunst- und Kulturprojekte in diese Ausschreibung hineinpassen.

Der Call in Kurzform

  • Die Projekte haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten;
  • benötigt werden Partner aus drei verschiedenen Ländern (EU-, EFTA-, Beitritts- und Balkanländer);
  • die EU beteiligt sich mit 50% an den Projektkosten;
  • Die Fördersumme muss zwischen 50.000 und 200.000 Euro liegen, d.h. das Projektbudget liegt idealerweise zwischen 100.000 und 400.000 Euro;
  • gefördert werden Projekte aus allen Kunstsparten (vorzugsweise interdisziplinäre Vorhaben);
  • die Projekte müssen innovativ sein, einen europäischen Nutzen schaffen und eine größtmögliche Verbreitung finden;
  • das Einreichverfahren ist (erstmals) zweistufig;
  • Einreichfrist ist der 31. Oktober 2007.

Folgende Unterlagen werden für die erste Einreichphase benötigt:

In der zweiten Phase werden benötigt:

Welche Ziele verfolgt das Programm?

Das allgemeine Ziel des EU-Kulturförderprogramms ist es, einen gemeinsamen europäischen Kulturraum durch die Unterstützung von KünstlerInnen und deren Projekten zu schaffen. Konkret verfolgt das Programm

  • die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
  • die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen;
  • die Förderung des interkulturellen Dialogs.

Um diese Ziele zu erreichen, werden kulturelle Projekte gefördert, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:

  • “Sie erbringen einen echten zusätzlichen europäischen Nutzen;
  • entsprechen den spezifischen Zielen des Programms;
  • schlagen Maßnahmen von ausgeprägter künstlerischer und kultureller Qualität und mit einem nachgewiesenen Potenzial für eine erfolgreiche Umsetzung vor;
  • sichern eine hohe Qualität der Partnerschaft und Methodik der Zusammenarbeit unter den teilnehmenden Einrichtungen;
  • bringen Ergebnisse hervor, die angemessen und in gut sichtbarer Art und Weise vermittelt und verbreitet werden können;
  • erzielen Ergebnisse, die auf einer längerfristigen Basis eine solide Zusammenarbeit stärken und zukünftige Initiativen der kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene fördern können.”

Der finanzielle Rahmen

Angestrebt wird die Unterstützung von etwa 80 Kooperationsprojekten, wofür rund 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Die Projekte, die höchstens 24 Monate laufen dürfen, bekommen von der EU maximal 50 % der Projektkosten. Dieser Anteil von 50% muss zwischen 50.000 und 200.000 Euro liegen, das heißt, die Kosten für das Projekt betragen mindestens 100.000 und höchstens 400.000 Euro.

Kriterien für eine Förderung

Bei den Antragstellern muss es sich um öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus handeln, die ihren Sitz in den teilnahmeberechtigten Ländern haben. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Teilnahmeberechtigte Länder sind die EU-Staaten, die drei EFTA-LÄnder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Beitrittsländer Türkei, Kroatien und Mazedonien sowie die westlichen Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo. Bei den Beitritts- und Balkanländern müssen entsprechende Vereinbarungen vorliegen, damit Kultureinrichtungen aus diesen Ländern auch wirklich am Programm teilnehmen können. Da es nicht sicher ist, dass die entsprechenden Verträge bis zum Ende der Einreichfrist abgeschlossen werden, ist es unbedingt notwendig, sich beim heimischen Cultural Contact Point zu erkundigen, ob diese Länder überhaupt teilnehmen können.

Gefördert werden Projekte, die den oben angeführten Zielen entsprechen und die aufgelisteten Merkmale aufweisen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die “sich zur Gänze und ausschließlich mit der Erstellung und Pflege von Websites, der Produktion von Magazinen und Zeitungen, der Organisation von Konferenzen und Sitzungen und der Erstellung von Studien und Berichten befassen”.

Die Projekte müssen vor dem 1.12.2008 beginnen und spätestens am 30.11.2010 enden.

Auswahlkriterien

Die Antragsteller müssen ihre operative und finanzielle Leistungsfähigkeit dokumentieren. Dazu werden die Lebensläufe der verantwortlichen Personen, Tätigkeitsberichte der beteiligten Organisationen und in finanzieller Hinsicht der Jahresabschluss vorgelegt.

Vergabekriterien

Diese werden im Leifaden so zusammengefasst:

  • Ausmaß, in welchem das Projekt einen echten zusätzlichen europäischen Nutzen bringt;
  • Relevanz der Maßnahmen für die spezifischen Ziele des Programms;
  • Umfang der Konzeption der vorgeschlagenen Maßnahmen und inwieweit diese auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgreich durchgeführt werden können;
  • Qualität der Partnerschaft zwischen dem Koordinator und den Mitorganisatoren;
  • Ausmaß, in welchem die Maßnahmen Ergebnisse liefern, welche die Ziele des Programms erreichen;
  • Ausmaß, in welchem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend bekannt gemacht und verbreitet werden;
  • Ausmaß, in welchem die Maßnahmen ein entsprechendes Niveau der Nachhaltigkeit generieren können.”

Im Detail werden diese Kriterien im Leitfaden Seite 11ff erklärt.

Finanzbestimmungen

Förderfähig sind Kosten,

  • “die notwendig sind für die Durchführung und den Abschluss der Maßnahme, im Finanzplan der Finanzhilfevereinbarung veranschlagt sind, angemessen sind, den Grundsätzen einer guten Finanzverwaltung und insbesondere der Wirtschaftlichkeit und einem angemessenen Kosten-/ Nutzen-Verhältnis entsprechen;
  • die während der Laufzeit der Maßnahme gemäß Definition in der Vereinbarung anfallen;
  • die dem Koordinator (Empfänger) und den Mitorganisatoren (Mitempfängern) der Maßnahme tatsächlich entstanden sind, in deren Büchern gemäß den geltenden Buchführungsregeln verbucht und Gegenstand der vorgeschriebenen Erklärung gemäß den geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sind;
  • die identifizierbar und überprüfbar sind und durch Originalbelege nachgewiesen werden.”

Welche Kosten können nun konkret gefördert werden? Laut Leitfaden sind dies unter anderem:

  • Aufwendungen für das für die Maßnahme abgestellte Personal (dürfen 20% der gesamten direkten Kosten nicht übersteigen);
  • Reise- und Aufenthaltskosten für das an den Arbeiten und der Durchführung der Maßnahme beteiligte Personal;
  • Miete oder Kauf von dauerhaften Gütern (neu oder gebraucht), wobei die Abschreibung berücksichtigt werden muss;
  • Kosten für Verbrauchsgüter und Bürobedarf.

Zeitplan

Die Einreichfrist für die erste Phase endet am 31.10.2007. Bis dahin müssen die oben angeführten Unterlagen (ausgefüllt) nach Brüssel geschickt worden sein. Ende Februar/Anfang März beabsichtigt die EU, die Antragsteller zu verständigen, die sich für die zweite Einreichphase qualifiziert haben. Einen Monat haben diese dann Zeit, um die notwendigen Formulare auszufüllen und Dokumente zu beschaffen (siehe oben).

Stimmt der Zeitplan der EU, wird es dann im Mai ein endgültiges Ergebnis geben und kurz darauf werden die Verträge verschickt. Nachdem diese Zeitpläne nicht immr eingehalten werden können, empfiehlt es sich, den Projektbeginn möglichst spät anzusetzen. Ideal ist der 1.11.2008, da es sinnvoll ist, das Projekt aus abrechnungstechnischen Gründen mit Monatsbeginn zu starten und der 1. November in dieser Hinsicht der letzte Monatserste ist.

Sonstiges

Die Postadresse finden Sie im Antragsformular, weitere Informationen enthalten der Leitfaden und das Dokument “Hinweise zur Antragstellung” (Links siehe oben). Unterstützung erhalten Sie von den Cultural Contact Points (zum Beispiel in Deutschland und in Österreich).

Oder bei mir. Wenn Sie eine Frage haben, eine Einschätzung Ihrer Projektidee oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, melden Sie sich bei mir. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

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2 Antworten zu „EU-Kulturförderung: Kooperationsprojekte“

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