Im Unterschied zu den Kooperationsmaßnahmen, die ich hier vorgestellt habe, geht es in diesem Fall um Projektvorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Und es geht um mehr Geld. Ansonsten sind sich die beiden Aktionsbereiche sehr ähnlich, was auch darin zum Ausdruck kommt, dass sie zusammen im Amtsblatt veröffentlicht worden sind.
Der Call in Kurzform
- Die Projekte haben eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren;
- In das Projekt müssen mindestens sechs Partner aus sechs verschiedenen Ländern (EU-, EFTA-, Beitritts- und Balkanländer) involviert sein;
- die EU beteiligt sich mit 50% an den Projektkosten
- die Fördersumme liegt zwischen 200.000 und 500.000 pro Jahr (!), d.h. das Projektbudget liegt idealerweise zwischen 400.000 und 1 Mio. Euro pro Jahr;
- gefördert werden Projekte, in deren Rahmen eine Reihe mehrjähriger Kulturaktivitäten stattfindet, die
auf eine nachhaltige und strukturierte Zusammenarbeit zwischen kulturellen Akteuren abzielen; - gefördert werden spartenspezifische oder spartenübergreifende Projekte;
- die Projekte müssen innovativ sein, einen europäischen Nutzen schaffen und eine größtmögliche Verbreitung finden;
- das Einreichverfahren ist (erstmals) zweistufig;
- Einreichfrist ist der 31. Oktober 2007.
Folgende Unterlagen werden für die erste Einreichphase benötigt:
- Leitfaden
- Hinweise zur Antragstellung
- Antragsformular
- Budget
- Lebenslauf der verantwortlichen Personen
- Tätigkeitsbericht der beteiligten Organisationen
In der zweiten Phase werden verlangt:
- Antragsformular
- Budget
- Formular finanzielle Leistungsfähigkeit
- Formular Rechtsform und dazugehörige Unterlagen
- Formular Bankdaten
- Bilanz
- Prüfbericht eines zugelassenen externen Rechnungsprüfers
Welche Ziele verfolgt das Programm?
Das allgemeine Ziel des EU-Kulturförderprogramms ist es, einen gemeinsamen europäischen Kulturraum durch die Unterstützung von KünstlerInnen und deren Projekten zu schaffen. Konkret verfolgt das Programm
- die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
- die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen;
- die Förderung des interkulturellen Dialogs.
Um diese Ziele zu erreichen, werden kulturelle Projekte gefördert, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:
- “Sie erbringen einen echten zusätzlichen europäischen Nutzen;
- entsprechen den spezifischen Zielen des Programms;
- schlagen Maßnahmen von ausgeprägter künstlerischer und kultureller Qualität und mit einem nachgewiesenen Potenzial für eine erfolgreiche Umsetzung vor;
- sichern eine hohe Qualität der Partnerschaft und Methodik der Zusammenarbeit unter den teilnehmenden Einrichtungen;
- bringen Ergebnisse hervor, die angemessen und in gut sichtbarer Art und Weise vermittelt und verbreitet werden können;
- erzielen Ergebnisse, die auf einer längerfristigen Basis eine solide Zusammenarbeit stärken und zukünftige Initiativen der kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene fördern können.”
Im Rahmen von Aktionsbereich 1.1 erhalten Projekte eine Förderung, die eine Reihe mehrjähriger Aktivitäten umfassen, die auf eine dauerhafte und strukturierte Zusammenarbeit zwischen den kulturellen Akteuren ausgerichtet sind. Außerdem müssen sie mindestens zwei der oben angeführten Ziele (grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden, grenzüberschreitende Mobilität von künstlerischen Werken und Förderung des interkulturellen Dialogs) verfolgen.
Unterstützt werden die Projekte in ihrer Start- und Aufbauphase oder in der Phase ihrer geografischen Ausdehnung mit dem Ziel ihrer langfristigen Entwicklung und finanziellen Autonomie.
Der finanzielle Rahmen
Für diesen Aktionsbereich stehen 17,5 Mio. Euro zur Verfügung, womit geplant ist, etwa 12 Projekte zu unterstützen. Die Projekte, deren Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren liegen muss, bekommen von der EU maximal 50 % der Projektkosten. Dieser Anteil von 50% liegt nominell zwischen 200.000 und 500.000 Euro pro Jahr, das heißt, die Kosten für das Projekt betragen mindestens 400.000 und höchstens 1 Mio. Euro pro Jahr. Das bedeutet, die EU unterstützt im Idealfall ein Projekt mit insgesamt 2,5 Mio. Euro, was ja schon eine beträchtliche Summe darstellt.
Kriterien für eine Förderung
Bei den Antragstellern muss es sich um öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus handeln, die ihren Sitz in den teilnahmeberechtigten Ländern haben. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Teilnahmeberechtigte Länder sind die EU-Staaten, die drei EFTA-LÄnder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Beitrittsländer Türkei, Kroatien und Mazedonien sowie die westlichen Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo. Bei den Beitritts- und Balkanländern müssen entsprechende Vereinbarungen vorliegen, damit Kultureinrichtungen aus diesen Ländern auch wirklich am Programm teilnehmen können. Da es nicht sicher ist, dass die entsprechenden Verträge bis zum Ende der Einreichfrist abgeschlossen werden, ist es unbedingt notwendig, sich beim heimischen Cultural Contact Point zu erkundigen, ob diese Länder überhaupt teilnehmen können.
Gefördert werden Projekte, die den oben angeführten Zielen entsprechen und die aufgelisteten Merkmale aufweisen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die “sich zur Gänze und ausschließlich mit der Erstellung und Pflege von Websites, der Produktion von Magazinen und Zeitungen, der Organisation von Konferenzen und Sitzungen und der Erstellung von Studien und Berichten befassen”.
Die Projekte müssen vor dem 1. Dezember 2008 beginnen und spätestens am 30. November 2013 enden.
Auswahlkriterien
Die Antragsteller müssen ihre operative und finanzielle Leistungsfähigkeit dokumentieren. Dazu werden die Lebensläufe der verantwortlichen Personen, Tätigkeitsberichte der beteiligten Organisationen und in finanzieller Hinsicht der Jahresabschluss vorgelegt. Außerdem muss der Koordinator (= die einreichende Organisation) ihrem Antrag in Phase 2 den Prüfbericht eines zugelassenen externen Rechnungsprüfers beilegen. In diesem Prüfbericht ist die Buchhaltung des letzten verfügbaren Geschäftsjahres zu bescheinigen.
Vergabekriterien
Laut Leitfaden geht es um:
- das Ausmaß, in welchem das Projekt einen echten zusätzlichen europäischen Nutzen bringt;
- die Relevanz der Maßnahmen für die spezifischen Ziele des Programms;
- den Umfang der Konzeption der vorgeschlagenen Maßnahmen und inwieweit diese auf einem hohen Qualitätsniveau erfolgreich durchgeführt werden können;
- die Qualität der Partnerschaft zwischen dem Koordinator und den Mitorganisatoren;
- das Ausmaß, in welchem die Maßnahmen Ergebnisse liefern, welche die Ziele des Programms erreichen;
- das Ausmaß, in welchem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend bekannt gemacht und verbreitet werden;
- das Ausmaß, in welchem die Maßnahmen ein entsprechendes Niveau der Nachhaltigkeit generieren können.
Im Detail werden diese Kriterien im Leitfaden auf Seite 12ff erklärt.
Finanzbestimmungen
Förderfähig sind Kosten,
- “die notwendig sind für die Durchführung und den Abschluss der Maßnahme, im Finanzplan der Finanzhilfevereinbarung veranschlagt sind, angemessen sind, den Grundsätzen einer guten Finanzverwaltung und insbesondere der Wirtschaftlichkeit und einem angemessenen Kosten-/ Nutzen-Verhältnis entsprechen;
- die während der Laufzeit der Maßnahme gemäß Definition in der Vereinbarung anfallen;
- die dem Koordinator (Empfänger) und den Mitorganisatoren (Mitempfängern) der Maßnahme tatsächlich entstanden sind, in deren Büchern gemäß den geltenden Buchführungsregeln verbucht und Gegenstand der vorgeschriebenen Erklärung gemäß den geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sind;
- die identifizierbar und überprüfbar sind und durch Originalbelege nachgewiesen werden.”
Welche Kosten können nun konkret gefördert werden? Laut Leitfaden sind dies unter anderem:
- Aufwendungen für das für die Maßnahme abgestellte Personal (dürfen 20% der gesamten direkten Kosten nicht übersteigen);
- Reise- und Aufenthaltskosten für das an den Arbeiten und der Durchführung der Maßnahme beteiligte Personal;
- Miete oder Kauf von dauerhaften Gütern (neu oder gebraucht), wobei die Abschreibung berücksichtigt werden muss;
- Kosten für Verbrauchsgüter und Bürobedarf.
Zeitplan
Die Einreichfrist für die erste Phase endet am 31.10.2007. Bis dahin müssen die oben angeführten Unterlagen (ausgefüllt) nach Brüssel geschickt worden sein. Ende Februar/Anfang März beabsichtigt die EU, die Antragsteller zu verständigen, die sich für die zweite Einreichphase qualifiziert haben. Einen Monat haben diese dann Zeit, um die notwendigen Formulare auszufüllen und Dokumente zu beschaffen (siehe oben).
Stimmt der Zeitplan der EU, wird es dann im Mai ein endgültiges Ergebnis geben und kurz darauf werden die Verträge verschickt. Nachdem diese Zeitpläne nicht immr eingehalten werden können, empfiehlt es sich, den Projektbeginn möglichst spät anzusetzen. Ideal ist der 1.11.2008, da es sinnvoll ist, das Projekt aus abrechnungstechnischen Gründen mit Monatsbeginn zu starten und der 1. November in dieser Hinsicht der letzte Monatserste ist.
Sonstiges
Die Postadresse finden Sie im Antragsformular, weitere Informationen enthalten der Leitfaden und das Dokument “Hinweise zur Antragstellung” (Links siehe oben). Unterstützung erhalten Sie von den Cultural Contact Points (zum Beispiel in Deutschland und in Österreich).
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