EU-Kulturförderung: Literarische Übersetzungen

In diesem Aktionsbereich haben Verlage die Möglichkeit, für die Übersetzung literarischer Werke um eine Förderung anzusuchen. Im Unterschied zu den Projektförderungen wird hier kein Partner benötigt. Gefördert werden Übersetzungen in oder aus einer europäischen Sprache.

Der Call in Kurzform

  • Die Übersetzungsprojekte dürfen eine Laufzeit von maximal 18 Monaten haben;
  • Es werden wie gesagt keine Partner benötigt;
  • Die EU beteiligt sich mit maximal 50% an den Projektkosten
  • Die Fördersumme beträgt mindestens 2.000 und höchstens 60.000 Euro;
  • Die Förderung muss für die Übersetzungskosten verwendet werden, die – siehe oben – nicht mehr als 50% der gesamten Projektkosten ausmachen dürfen;
  • Gefördert werden belletristische Werke jeder literarischen Gattung;
  • Sie müssen bereits veröffentlicht sein und bis jetzt noch nicht in die Zielsprache übersetzt worden sein;
  • Das Einreichverfahren ist nicht wie bei den Projektförderungen zweistufig, dafür gibt es aber zwei Einreichtermine, nämlich den 1. Oktober 2007 und den 1. April 2008.

Für die Einreichung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Leitfaden
  • Hinweise zur Antragstellung
  • Antragsformular
  • Lebenslauf des gesetzlichen Vertreters der antragstellenden Einrichtung
  • Lebenslauf des verantwortlichen Projektmanagers
  • Tätigkeitsbericht
  • Formular Rechtsform
  • Formular Bankdaten
  • je ein Original des zur Übersetzung vorgeschlagenen Buches
  • Kopie des Vertrags zwischen Verlag und Übersetzer
  • Lebenslauf des Übersetzers
  • Kopie des Vertrags über die Übersetzungsrechte
  • Aufgliederung der Gesamtkosten

Welche Ziele verfolgt das Programm?

Das allgemeine Ziel des EU-Kulturförderprogramms ist es, einen gemeinsamen europäischen Kulturraum durch die Unterstützung von KünstlerInnen und deren Projekten zu schaffen. Konkret verfolgt das Programm

  • die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen, die im Kultursektor arbeiten;
  • die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erzeugnissen;
  • die Förderung des interkulturellen Dialogs.

Um diese Ziele zu erreichen, werden Übersetzungs-Projekte gefördert, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen:

  • “Sie erbringen einen echten zusätzlichen europäischen Nutzen;
  • entsprechen den spezifischen Zielen des Programms;
  • schlagen Maßnahmen von ausgeprägter künstlerischer und kultureller Qualität und mit einem nachgewiesenen Potenzial für eine erfolgreiche Umsetzung vor;
  • sichern eine hohe Qualität der Partnerschaft und Methodik der Zusammenarbeit unter den teilnehmenden Einrichtungen;
  • bringen Ergebnisse hervor, die angemessen und in gut sichtbarer Art und Weise vermittelt und verbreitet werden können;
  • erzielen Ergebnisse, die auf einer längerfristigen Basis eine solide Zusammenarbeit stärken und zukünftige Initiativen der kulturellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene fördern können.”

Zweck dieser Aufforderung ist die Unterstützung von etwa 45 Übersetzungsprojekten im Rahmen der zwei Antragstermine.

Der finanzielle Rahmen

Dafür stehen ca. 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden, wie gesagt, die Kosten für die Übersetzung, die 50% des Projektbudgets nicht übersteigen dürfen. Maximal 60.000 Euro können Antragsteller erwarten, das Minimum beträgt 2.000 Euro. Das heißt, die Projektkosten sollten zwischen 4.000 und 120.000 Euro liegen.

Kriterien für eine Förderung

Bei den Antragstellern muss es sich um ein öffentliches oder privates Verlagshaus oder eine Verlagsgruppe handeln, die ihren Sitz in den teilnahmeberechtigten Ländern hat. Auch hier gilt: Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Teilnahmeberechtigte Länder sind die EU-Staaten, die drei EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Beitrittskandidaten Türkei, Kroatien und Mazedonien sowie die westlichen Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo. Bei den Beitritts- und Balkanländern müssen entsprechende Vereinbarungen vorliegen, damit Kultureinrichtungen aus diesen Ländern auch wirklich am Programm teilnehmen können. Da es nicht sicher ist, dass die entsprechenden Verträge bis zum Ende der Einreichfrist abgeschlossen werden, ist es unbedingt notwendig, sich beim heimischen Cultural Contact Point zu erkundigen, ob diese Länder überhaupt teilnehmen können.

Förderfähig im Rahmen dieses Calls sind Übersetzungen von belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprach. Unter belletristischen Werken werden laut Leitfaden Romane, Erzählungen, Novellen, Theaterstücke, lyrische Werke und unter anderem auch Comics verstanden.

Die Antragsteller müssen mindestens ein und höchstens zehn Werke zur Übersetzung vorschlagen, die die folgenden Kriterien erfüllen müssen:

  • “Die Übersetzung ist aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Zielsprache anzufertigen;
  • der grenzüberschreitende Charakter ist nachzuweisen, um Übersetzungen aus einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache im selben Land zu vermeiden;
  • die Werke, die übersetzt werden sollen, müssen von Autoren geschrieben worden sein, die Staatsbürger oder Einwohner eines am Programm teilnehmenden Landes sind;
  • die Zielsprache muss die Muttersprache des Übersetzers sein, außer im Falle seltener Sprachen, wenn der Verleger gebührend nachweist, dass er keinen entsprechenden Übersetzer finden kann.”

Projekte, die zum 1.10.07 eingereicht werden, dürfen frühestens am 1. Januar und spätestens am 30. Juni 2008 begonnen haben und eien Laufzeit von maximal 18 Monaten haben. Bei Projekten, die zum 1.04.08 eingereicht werden, dürfen nicht vor dem 1.07.08 und spätestens am 31.12.08 starten.

Auswahlkriterien

Der Antragsteller muss seine operative und finanzielle Leistungsfähigkeit dokumentieren. Dazu werden die Lebensläufe des gesetzlichen Vertreters des Verlags, des Projektleiters und des Übersetzers verlangt. Hinzu kommt der Tätigkeitsbericht der letzten beiden Jahre, eine Kopie des Vertrags zwischen Verlag und Übersetzer sowie eine Kopie des Vertrags über die Übersetzungsrechte.

Vergabekriterien

Bei der Auswahl der eingereichten Anträge weden folgende Kriterien zur Bewertung herangezogen:

  • der zusätzliche europäische Nutzen;
  • die Zweckdienlichkeit des Projekts für die besonderen Ziele des Programms;
  • die Qualität der vorgeschlagenen Übersetzungstätigkeiten (dazu zählen die literarische Qualität des oder der zu übersetzenden Werke, die Seriosität und der Ruf des Verlagshauses, die Kompetenz und Erfahrung des Übersetzers und die Qualität des Antrags;
  • das erwartete Niveau der Ergebnisse;
  • das Ausmaß, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechend bekannt
    gemacht und verbreitet werden.

Ausführlich werden die Vergabekriterien im Leitfaden S.12ff beschrieben.

Finanzbestimmungen

Förderfähig sind Kosten, die

  • “notwendig sind für die Durchführung und den Abschluss der Maßnahme, im Finanzplan der Finanzhilfevereinbarung veranschlagt sind, angemessen sind, den Grundsätzen einer guten Finanzverwaltung und insbesondere der Wirtschaftlichkeit und einem angemessenen Kosten-/ Nutzen-Verhältnis entsprechen;
  • während der Laufzeit der Maßnahme gemäß Definition in der Finanzhilfevereinbarung anfallen;
  • dem Empfänger der Maßnahme tatsächlich entstanden sind, in dessen Büchern gemäß den geltenden Buchführungsregeln verbucht und Gegenstand der vorgeschriebenen Erklärung gemäß den geltenden Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sind;
  • ermittelbar und überprüfbar sind und durch Originalbelege nachgewiesen werden.”

Welche Kosten können nun konkret gefördert werden? Laut Leitfaden sind dies:

  • “Aufwendungen für das für die Maßnahme abgestellte Personal, d. h. tatsächliches Entgelt für die Übersetzer zuzüglich Sozialabgaben und weiterer in die Vergütung eingehender Kosten, sofern diese die Durchschnittswerte der üblichen Gehalts- und Lohnpolitik des Empfängers nicht überschreiten.”

Sonstiges

Die Postadresse finden Sie im Antragsformular, weitere Informationen enthalten der Leitfaden und das Dokument “Hinweise zur Antragstellung” (Links siehe oben). Unterstützung gibt es darüber hinaus bei den Cultural Contact Points in Deutschland und Österreich).

Zurück zur Übersicht


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

5 Antworten zu „EU-Kulturförderung: Literarische Übersetzungen“

  1. […] Aktionsbereich 1.2.2: gefördert werden literarische Übersetzungsprojekte mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten. Partner werden hier keine benötigt. […]

  2. kemal astare

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte ein ein literraisches Buch (Erzählungen)
    aus der Sprache Zaza (Türkei, Kurdisch) ins Deutsche übersetzen.
    Bitte informieren Sie mich im Einzelnen darüber, wie diese Vorhaben auf die Wege geleitet werden kann.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen

  3. @kemal astare: Dieses Förderprogramm kommt für Sie nur in Frage, wenn Sie ein Verlag sind. So das der Fall ist, finden Sie hier alle Informationen. Ansonsten müssten Sie sich erst einen Verlag suchen, der dann die Antragstellung abwickelt.

  4. Reiner Militzke

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ist das Förderprogramm für Übersetzungen noch aktuell?
    Berlin, 07.04.2012

    1. Ja, das Förderprogramm läuft noch, allerdings ist die diesjährige Deadline bereits abgelaufen. Hier die Kalenderübersicht , die die verschiedenen Deadlines auflistet. Es kann allerdings sein, dass sich im nächsten Jahr mit Beginn der nächsten Programmperiode Änderungen ergeben. Auf das neue Kulturförderprogramm werde ich dann aber hier im Blog detailliert eingehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.