Die EU fördert die kulturelle Zusammenarbeit mit Brasilien

Während meines Urlaubs hat die Europäische Kommission einen neuen Call veröffentlicht, in dem Projekte mit brasilianischen Partnern gefördert werden. Diese Ausschreibung ist im EU-Förderprogramm Kultur angesiedelt und zwar im Aktionsbereich 1.3, in dem Projekte mit Drittländern, also Nicht-EU-Ländern unterstützt werden (einen Überblick über die Struktur des gesamten Programms können Sie sich hier verschaffen).

Die Rahmenbedingungen entsprechen denen des letztjährigen Calls, bei dem es um die Unterstützung von Projekten mit China und Indien ging. Gefördert werden diesmal kulturelle Kooperationsprojekte, “die auf den Kulturaustausch zwischen den an dem Programm teilnehmenden Ländern und dem ausgewählten Drittland Brasilien abzielen”, heißt es im Amtsblatt C vom 18.3.2008.

An den Projekten, die nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen, müssen mindestens drei Partner aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern beteiligt sein. Diese sind

  • die EU-Mitgliedsstaaten,
  • die EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen,
  • die Beitrittsländer Kroatien, Türkei und die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien sowie
  • Serbien.

Dazu kommt mindestens ein assoziierter Partner aus Brasilien, das heißt, es sind insgesamt mindestens vier Partner beteiligt. Geld gibt es nur dann, wenn eine von den europäischen Kulturveranstaltern und assoziierten Partnern in Brasilien unterzeichnete Partnerschaftserklärung vorliegt und mindestens 50 % der im Rahmen des Projektes vorgesehenen Maßnahmen in Brasilien durchgeführt werden.

Apropos Geld: Insgesamt steht eine Million Euro zur Verfügung, pro Projekt gibt es maximal 200.000 Euro, wobei die Fördersumme 50% des Budgets nicht überschreiten darf, das heißt, Ihr Gesamtbudget sollte nicht über 400.000 Euro liegen. Reizen alle Antragsteller die Höchstsumme aus, können lediglich 5 Projekte gefördert werden. Ein Boom in der europäisch-brasilianischen Zusammenarbeit auf kultureller Ebene wird dadurch also nicht ausgelöst.

Wer kann um eine Förderung ansuchen? In der Ausschreibung heißt es:

“Förderfähige Bewerber sind öffentliche oder private Einrichtungen mit Rechtsstatus, deren Hauptaktivität im Kulturbereich angesiedelt ist, und die eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von kulturellen Projekten auf internationaler Ebene und insbesondere in Brasilien nachweisen können. Diese Organisationen müssen sich an der Konzeption und Durchführung des Projekts beteiligen und einen realen und bedeutenden finanziellen Beitrag zur Projektfinanzierung leisten, nämlich mindestens 50 % der gesamten Finanzmittel für das Projekt.”

Worauf ist bei der Antragstellung zu achten? Vergabekriterien sind wie im letzten Jahr:

  • der europäische Nutzen
  • das Ausmaß der internationalen Kooperation
  • die Qualität der Partnerschaft
  • Innovation und Kreativität
  • die Nachhaltigkeit des Vorhabens und
  • die Sichtbarkeit nach außen (im Hinblick auf die Werbewirksamkeit)

Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden oder auf der Website der Exekutivagentur, die für die Durchführung des Förderprogramms verantwortlich ist. Sämtliche Formulare, die Sie für die Einreichung benötigen, finden Sie hier.

Nicht ganz unwichtig: Sie haben bis zum 1. Juni 2008 Zeit, Ihre Antragsunterlagen abzugeben. Viel Glück all denen, die um eine Förderung ansuchen wollen. Falls Sie Fragen haben, schreiben Sie mir einfach eine Mail oder nutzen die Kommentarfunktion.


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Kommentare

Eine Antwort zu „Die EU fördert die kulturelle Zusammenarbeit mit Brasilien“

  1. […] a comment » Im März hatte ich auf die Ausschreibung hingewiesen, mit der Brüssel europäisch-brasilianische Kulturprojekte fördern wollte. Nun sind […]

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