Letzte Woche am 7. Juni war es soweit: der aktuelle Call für das EU-Förderprogramm KULTUR ist im Amtsblatt C der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Nun haben Sie bis zum 1. Oktober Zeit, Ihr Vorhaben in Brüssel einzureichen, so Sie ein ganz “normales” Projekt planen. Damit Sie wissen, woran Sie sind, habe ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen dieser Ausschreibung zusammengefasst.
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, hier noch einmal in aller Kürze die Struktur des Programms.
Förderbereich 1
- Aktionsbereich 1.1: gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit zwischen 3 und 5 Jahren und Partnern aus mindestens sechs Ländern.
- Aktionsbereich 1.2.1: gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und Partnern aus drei verschiedenen Ländern.
- Aktionsbereich 1.2.2: gefördert werden literarische Übersetzungsprojekte mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Partner werden hier keine benötigt.
- Aktionsbereich 1.3: gefördert werden Sondermaßnahmen, im letzten Call wurden Kooperationsprojekte mit Brasilien gefördert.
Förderbereich 2
- Hier können europaweit tätige Kulturorganisationen Betriebskostenzuschüsse beantragen.
Förderbereich 3
- gefördert werden Studien und Analysen zu kulturrelevanten Themen von europäischem Interesse.
Bis wann Sie in den jeweiligen Förder- bzw. Aktionsbereichen Ihren Antrag einreichen müssen, können Sie in einer Art Kalender nachlesen. Wichtig: diese Termine gelten bis ins Jahr 2013. Sie können sich also darauf verlassen, dass zum Beispiel die Einreichfrist für den Aktionsbereich 1.2.2 (literarische Übersetzungen) immer am 1. April endet.
In diesem Beitrag geht es um die Aktionsbereiche 1.1 und 1.2.1, für die die Einreichfrist des aktuellen Calls am 1. Oktober 2008 abläuft.
Was muss man zu Aktionsbereich 1.1 wissen?
- Ziel: Aufbau von grenzüberschreitenden kulturellen Beziehungen, die auch über den Förderzeitraum hinaus weiterbestehen müssen (also eine Art “Anschubfinanzierung”)
- benötigt werden mindestens sechs Kulturakteure aus sechs verschiedenen förderfähigen Ländern
- Laufzeit: 3 bis 5 Jahre
- Fördersumme: zwischen 200.000 und 500.000 Euro pro Jahr
- Förderhöhe: maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten
Die Kurzinfos zu Aktionsbereich 1.2.1:
- Ziel: Förderung von Projekten, mit denen eine langfristige Zusammenarbeit der Akteure initiiert werden kann
- benötigt werden mindestens drei Kulturakteure aus drei verschiedenen förderfähgen Ländern
- Laufzeit: maximal 2 Jahre
- Fördersumme: 50.000 bis 200.000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit
- Förderhöhe: maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten
Gefördert werden
“Projekte, Einrichtungen, verbreitungsfördernde Tätigkeiten und Forschungsarbeiten in allen Kulturzweigen.”
Eine Ausnahme gib es allerdings: Für den audiovisuellen Bereich steht mit MEDIA ein eigenes Programm zur Verfügung, daher sind Vorhaben aus diesem Bereich hier ausgeschlossen.
Wer kann einen Antrag stellen? In Frage kommen im Kunst- und Kulturbereich tätige Einrichtungen, die einen öffentlichen oder privaten Rechtsstatus besitzen und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben. Natürliche Personen können keinen Antrag stellen?
Welches sind die förderfähigen Länder? Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten sind das noch die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Kroatien, Türkei, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Die Vergabe der Fördergelder (Vergabekriterien) erfolgt nach einem Bewertungsschema, das laut Ausschreibung so aussieht:
- “Umfang, in dem das Projekt einen wirklichen zusätzlichen europäischen Nutzen schaffen kann
(0-5 Gesamtpunkte); - Bedeutung der Aktivitäten im Hinblick auf die spezifischen Ziele des Programms (0-5 Gesamtpunkte);
- Maß, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ein hohes Niveau ausgelegt sind und in dem sie erfolgreich durchgeführt werden können (0-5 Gesamtpunkte);
- Qualität der Partnerschaft (0-5 Gesamtpunkte);
- Umfang, in dem die Aktivitäten zu Ergebnissen führen, die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen (0-5 Gesamtpunkte);
- Umfang, in dem die Ergebnisse der vorgeschlagenen Aktivitäten angemessen vermittelt und durch
Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (0-5 Gesamtpunkte); - Langzeitwirkung — Nachhaltigkeit (0-5 Gesamtpunkte);”
Für diesen Call stehen folgende Summen zur Verfügung:
- Aktionsbereich 1.1: 18,2 Mio. Euro
- Aktionsbereich 1.2.1:17,05 Mio. Euro
Der angekündigte Programmleitfaden und die für die Einreichung notwendigen Formulare wurden von der Exekutivagentur noch nicht veröffentlicht. Nach ihrem Erscheinen werde ich die Dokumente und Formulare aber hier in eigenen Beiträgen vorstellen bzw. erklären.
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