Abmahnung wegen eines kleinen Vorschaubildes auf Facebook


© Gerd Altmann ; Pixelio

Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis es passiert. Nun berichtet das Blog der Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner von einer Abmahnung,

„in der einem Facebook- Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion „Link teilen“ Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniaturbild zu verletzen“.

Das heißt konkret, wer ein Blogpost, einen Artikel oder sonstige Inhalte auf Facebook teilen möchte, muss sich sicher sein, dass er das darf. Zum Beispiel, wenn es sich bei dem verlinkten Artikel um den eigenen handelt, den man mit eigens dafür produzierten Bildern ausgestattet hat. Ansonsten drohen erhebliche Kosten, im genannten Beispiel geht es um knapp 1.750 Euro, eine recht hohe Summe für ein so kleines Bild wie etwa das hier:

Nachdem es ein Bild von mir gewesen ist, droht keine Gefahr. Aber in allen anderen Fällen ist große Vorsicht geboten. Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät in seinem Beitrag „Nun ist es soweit: Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion“ dazu, im Zweifelsfall das Häkchen bei „kein Miniaturbild“ zu setzen und ganz auf ein Vorschaubild zu verzichten.

Das muss gar nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn vor einiger Zeit schrieb Markus Sekulla in t3n einen sehr interessanten Beitrag, in dem er Tipps gab, wie man die Reichweite der eigenen Postings auf Facebook steigern kann. Den Absatz „Plain Text hilft ungemein“ fand ich besonders spannend, denn darin empfiehlt er, nicht nur auf das Miniaturbild zu verzichten, sondern darauf zu achten, dass der Link gar nicht ausgeklappt wird. Das heißt in der Praxis: den Beitrag nicht mehr direkt verlinken, sondern mit Hilfe eines URL-Shortener (z.B. bit.ly) einen Kurzlink generieren und den dann in das Posting einbauen.

Ich habe diesen Tipp gleich auf der Facebookseite der stARTconference ausprobiert und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Zugriffszahlen liegen um etwa 20 bis 30% über den Werten von Postings mit Bildern. Außerdem lässt sich so auch noch herausfinden, wie oft der Link angeklickt worden ist. So kann man dieser eigentlich völlig unbefriedigenden Situation doch auch etwas Gutes abgewinnen. :-)


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Kommentare

17 Antworten zu „Abmahnung wegen eines kleinen Vorschaubildes auf Facebook“

  1. danke! :-) muss ich gleich auf fb teilen! (aber kann ich das icon auch weglöschen, wenn ich hier in dem artikel auf den f-button klicke?
    … ich werd sehen!

  2. ok, hat funktioniert! wie das mit dem verkürzten link geht, versteh ich allerdings leider nicht.

    1. Das ist eigentlich ganz einfach: Du kopierst den Link dieses Blogposts und gehst auf http://bit.ly. Wenn Du häufiger Links kürzt und erfahren möchtest, wie oft sie angeklickt werden, lohnt es sich unter Umständen, sich dort anzumelden. In der Menüleiste ist ein Eingabefeld, auf dem steht: „Paste a link here“. Dort kopierst Du dann den Link dieses Blogposts hinein und erhälst automatisch einen Kurzlink. Ich habe das schon gemacht und erhalte dann diesen Link: http://bit.ly/WnGWH6

      Jetzt gehst Du auf Facebook und schreibst ein oder zwei Sätze mit denen Du diesen Link kommentieren möchtest und ergänzt Deinen Text dann mit diesem Kurzlink. Darauf wird sich unten der verlinkte Artikel inkl. Bild öffnen, den Du aber wieder wegklicken kannst, während der Kurzlink erhalten bleibt. Das Ergebnis sollte dann so ähnlich wie das stARTconference-Posting aussehen. Falls es Fragen gibt, einfach melden. ;-)

      1. Anselm

        Es gibt auch noch einen anderen Weg, idR. läd Facebook die Vorschau ja schon während des Einfügens in das Textfeld. Wenn das abgeschlossen ist, kann man auch einfach auf das kleine graue X in der rechten oberen Ecke des Linkfelds klicken ;) Übrigens lassen sich auch sämtliche Texte des Links abändern, wenn man doppelt darauf klickt, kann uU auch interessant sein, wenn Facebook absoluten Unsinn aus der Seite zieht!

      2. Stimmt, Anselm, aber ich will ja den Kurzlink, damit ich die Klicks tracken kann. ;-) Danke für den Hinweis, dass man die Vorschautexte des Links bei Bedarf verändern kann. Die sind wirklich häufig völlig unpassend.

  3. akepplinger

    Das Text mehr „Aufmerksamkeit“ bekommt als ein Link wird allein am EdgeRank liegen. Facebook zeigt eben nicht so gerne Link an die User auf fremde Seiten führen.. sie sollen ja bei Facebook bleiben und dort die Werbung konsumieren.

    Mehr Infos zu idealen Inhalten für Facebook auch hier http://www.knallgrau.at/facebookcontentstudie

    1. Auf den Punkt gebracht, danke!

    2. Aha…sollalso heissen das frueheren Aussagen wie „ein bild erzugt mehr feedback“ so nicht mehr zutreffen…ausser vielleicht wenn das bild ein eigenes.ist und keines.eines.“fremden“ artikels…sehe.ich das so.richtig?

    3. Das würde ich so nicht sagen. Wenn Du mit Plain Text arbeitest, ist die Sichtbarkeit des Postings anscheinend besser. Die Fotos hingegen führen zu mehr Interaktion. Das heißt, idealerweise wechselst Du zwischen Textpostings und Fotos. Ob das wirklich funktioniert, habe ich noch nicht ausprobiert. Nur bei den reinen Textpostings ist die Sichtbarkeit, zumindest bei mir, eine größere. Probier doch mal aus und berichte dann. ;-)

  4. Naja, im Kern geht es um einen vergleichbaren Vorgang, wie er auch schon im Urteil des BGH 2010 entschieden wurde. Das Anzeigen von Thumbnail-Versionen eines Fotos ist NICHT urheberrechtsverletzend. Siehe „Thumbnail“-Urteil http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html
    Es muss halt nur mal durchgeklagt werden, statt wegen einem dreisten Versuch einer Kanzlei abzukassieren, gleich einzuknicken.

    1. @Jens Best: danke für den Link und interessant, dass es bis jetzt gar keinen Verweis auf dieses Urteil gab.

    2. Letztlich bleibt einem ja nicht mehr übrig, als wirklich keine Fotos neu zu verteilen, die einem nicht gehören! Es zwar albern aber rechtlich so gewollt. Ich persönlich hätte es lieber, wenn man unterscheiden würde zwischen kommerzieller und privater Nutzung!

  5. @Patrick Hoffmann: wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, ist das die Konsequenz, ja.

  6. […] ein Lauffeuer die Runde (siehe z.B. Rechtsanwaltskanzlei Schwenke, Social Media Recht Blog  und Kulturmanagementblog). Ob Vorschaubilder nun mit Thumbnails in Suchmaschinen gleichzusetzen sind oder wirklich […]

  7. […] Beitrag über die Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf Facebook habe ich schon darauf hingewiesen, dass es gar kein Nachteil sein muss, wenn man auf die […]

  8. Ganz richtig. Na dann bleibt man doch besser bei seinen selbstgemachten Bildern.

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