EU sucht Projektvorschläge für das europäische Jahr des interkulturellen Dialogs

Vor einigen Tagen hat die Europäische Kommission im Amtsblatt ihren Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Rund zehn Projekte sollen anlässlich des für 2008 ausgerufenen europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs gefördert werden. Maximal 80 Prozent der Projektkosten übernimmt die EU, wobei dieser Betrag zwischen 200.000 und 400.000 Euro betragen muss.

Wann endet die Einreichfrist und wann können die Projekte beginnen?

Die Einreichfrist für diesen Call endet am 31. Juli 2007. Im Dezember möchte die Kommission die Antragsteller über die Ergebnisse informieren, im Januar oder Februar 2008 sollen dann die Verträge unterzeichnet werden. Da es immer ziemlich kompliziert ist, ein Projekt zu beginnen, bevor die Verträge unterzeichnet sind, ist es sinnvoll, das eigene Vorhaben erst irgendwann im Frühjahr beginnen zu lassen. Zwar kann man sich bis zum 1. September mit dem Beginn Zeit lassen. Da die Projektlaufzeit aber 12 Monate beträgt und der Hauptteil der Aktivitäten nach den Wünschen der Kommission im Jahr 2008 über die Bühne gehen soll, macht es keinen Sinn, mit der Arbeit erst am 30. August zu beginnen.

Wer kann einreichen?

Zugelassen sind öffentliche und private Einrichtungen, die über die entsprechende Erfahrung in diesem Themenbereich verfügen und ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten haben. Außerdem ist es wichtig, dass diese Einrichtungen entweder im gesamten EU-Raum tätig sind (zum Beispiel in Form eines Netzwerks) oder ihre Tätigkeit europaweit relevant ist.

Wie wird ausgewählt?

Eine Jury bewertet die eingereichten Projekte nach folgenden Kriterien:

1.) “Europäische Dimension

  • Umfang und Art der Einbindung von Partnern aus verschiedenen Mitgliedstaaten in die Organisation der Finanzierung und Durchführung des Projekts;
  • Anzahl der Direktteilnehmer aus verschiedenen Mitgliedstaaten;
  • geografische Verteilung koordinierter lokaler Initiativen und konkreter Zusatznutzen der gemeinsamen Aktivitäten;
  • Ausmaß, in dem die Aktion ein Thema im Zusammenhang mit dem europäischen Zugehörigkeitsgefühl und Bürgerbewusstsein behandelt — gestützt auf gemeinsame Werte in der EU — und ein positives Bild der kulturellen (einschließlich der weltanschaulichen) Vielfalt übermittelt.

2.) Anzahl der mittelbar und unmittelbar betroffenen Personen (einschließlich junger Menschen)

  • Anzahl der Personen (einschließlich junger Menschen), die unmittelbar oder virtuell an den vorgeschlagenen Projekten teilnehmen;
  • Anzahl der Personen aus benachteiligten oder ausgegrenzten sozialen Gruppen, die unmittelbar an den Projekten teilnehmen;
  • Anzahl der Personen, die im Rahmen von Initiativen zur Nutzung neuer Medien (z.B. Diskussionsforen im Internet,
    Online-Spiele) virtuell teilnehmen;
  • der für jedes Projekt vorgelegte Kommunikationsplan, einschließlich einer Einschätzung der Anzahl von Menschen,
    die durch Medieninstrumente und/oder -partnerschaften erreicht werden können;
  • die auf junge Menschen ausgerichteten Merkmale des Projekts.

3.) Bildung, Nachhaltigkeit, sektorübergreifender Ansatz und Innovation

  • Einbindung formeller und informeller Bildungsmaßnahmen und Verwendung oder Entwicklung pädagogischen Materials;
  • Aufbau des Projekts auf Best-Practice-Verfahren, die aufgrund früherer Erfahrungen ermittelt wurden;
  • potenzielle Möglichkeiten des Projekts, für eine nachhaltige Struktur im Hinblick auf den Fortbestand der Ergebnisse
    über 2008 hinaus zu sorgen;
  • Beurteilung der Pläne der am Projekt beteiligten Interessengruppen die Ergebnisse und Best-Practice-Verfahren, die das Projekt hervorbringt, weiterzuvermitteln, um die Verbreitung dieser Elemente über das Jahr 2008 hinaus zu gewährleisten;
  • Beurteilung der sektorübergreifenden Dimension der Projekte in Bezug auf Umfang und Intensität der Beteiligung
    verschiedener Sektoren (z. B. kultureller und sozialer Sektor, Unternehmenssektor) und Netze der Zivilgesellschaft;
  • Ausmaß der innovativen Aspekte oder Ansätze eines
    Projekts, z.B. in Bezug auf die Reichweite des Projekts, der verwendeten Instrumente und Methoden usw.

4.) Projektleitung

  • Qualität des Projektleitungsplans, einschließlich der Entscheidungsstrukturen
    der Partner;
  • bisherige Erfahrung der Projektleiter;
  • Relevanz des Gesamtfinanzierungsplans;
  • Zeitplan für die Projektdurchführung.”

Relevant ist darüber hinaus die “geografische Verteilung der im Rahmen der ausgewählten Projekte vorgeschlagenen Aktivitäten” und die “Vielfältigkeit des im Rahmen der ausgewählten Projekte vorgeschlagenen interkulturellen Dialogs, insbesondere in Bezug auf die für diesen Dialog vorgesehenen Bereiche (z.B. Lern-, Arbeits- und Freizeitbereich)”.

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Ausführlichere Informationen und sämtliche Formulare stehen hier zur Verfügung. Wer mit dem Gedanken spielt, einen Antrag zu stellen, sollte sich vor allem die “technical explanations” anschauen, die als Word-Dokument von der Website runtergeladen können.

Ergänzung

Die EU-Kommission hat außerdem auch eine beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Diese bildet die Grundlage für jeweils ein Projekt pro Mitgliedsland, das von der nationalen für das europäische Jahr des interkulturellen Dialogs zuständigen Koordinierungsstelle bei der Kommission eingereicht werden kann. Für die insgesamt also 27 Projekte (eines pro Mitgliedsland) stehen insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung, das sind etwas mehr als 100.000 Euro pro Projekt, wobei hier der Beitrag der EU 50 Prozent der Projektkosten nicht übersteigen darf (im Unterschied zum oben beschriebenen offenen Call, bei dem die Kommission bis zu 80 Prozent beisteuert). Ausführliche Informationen und die Formulare gibt es hier.

Für Fragen, einen Reality-Check der Projektidee oder auch zur Unterstützung bei der Antragstellung stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.


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