Dieser Call klingt leider vielversprechender als er es wirklich ist. Die Anforderungen sind so hoch, dass wohl nur wenige Kunst- und Kultureinrichtungen eine realistische Chance auf Unterstützung aus diesem Fördertopf haben. Deshalb erlaube ich mir, hier nur die allerwichtigsten Details anzuführen. Ausführliche Informationen enthalten die auf der Website der Exekutivagentur angeführten Leistungsbeschreibungen (Leitfaden) der drei Kategorien Botschafter, Netzwerk und Festival (Links siehe unter Unterlagen => Leitfaden).
Der Call in Kurzform
- Betriebskostenzuschüsse können im Rahmen einer sogenannten “Partnerschaftsrahmenvereinbarung” für maximal drei Jahre (2008 bis 2010), ansonsten für das Jahr 2008 (Haushaltsjahr) beantragt werden.
- Der Call ist in die folgenden drei Kategorien eingeteilt:
- Botschafter
- Netzwerk
- Festival
- Zahl der Partner:
- Die Tätigkeiten der Einrichtung müssen sich in der Kategorie „physisch“ auf mindestens sieben am Programm teilnehmende Länder erstrecken.
- In der Kategorie Netzwerk müssen mindestens 15 Partner aus am Programm Kultur teilnehmenden Ländern beteiligt sein.
- Auch in der Kategorie Festivals ist eine Beteiligung von mindestens sieben Ländern notwendig
- Die Kofinanzierung beträgt in allen drei Kategorien maximal 80 Prozent der geplanten förderfähigen Betriebskosten im jeweiligen Haushaltsjahr.
- Der maximale Förderbetrag beträgt abhängig von der Kategorie 125.000 Euro (Netzwerke), 200.000 Euro (Festivals) und 600.000 Euro (Botschafter).
- Einreichfrist ist der 5. November 2007
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kategorie Botschafter
- Kategorie Netzwerk
- Kategorie Festival
- Formular Rechtsträger
- Formular Finanzangaben
- Genehmigte Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre
- Tätigkeitsberichte der vergangenen zwei Jahre
- Lebensläufe der Personen, die für die allgemeine Koordination/Durchführung des Arbeitsprogramms zuständig sind
Welche Ziele verfolgt das Programm?
Unterstützt werden Einrichtungen, die ”
die kulturelle Zusammenarbeit fördern, eine Vertretung auf Gemeinschaftsebene bieten, Informationen zur Förderung der transeuropäischen gemeinschaftlichen kulturellen Zusammenarbeit erheben und verbreiten, zur Vernetzung von auf europäischer Ebene im Kulturbereich tätigen Einrichtungen beitragen, an Projekten der kulturellen Zusammenarbeit teilnehmen oder die Rolle eines Botschafters für die europäische Kultur wahrnehmen”.
Zur Erfüllung der Programmziele vergibt die Europäische Union Betriebskostenzuschüsse zur Kofinanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem fortlaufenden Arbeitsprogramm.
Der finanzielle Rahmen
Für diesen Aktionsbereich stehen mindestens 5 Mio. Euro zur Verfügung, ca. 75 Prozent entfallen auf die (dreijährigen) Rahmenpartnerschaftsabkommen, der Rest auf die einjährigen Finanzhilfen. Der Kofinanzierungsanteil beträgt maximal 80 Prozent und darf abhängig von der Kategorie 125.000 Euro (Netzwerke), 200.000 Euro (Festivals) und 600.000 Euro (Botschafter) nicht übersteigen.
Kriterien für eine Förderung
In der Ausschreibung heißt es:
“Bei den förderfähigen Antragstellern muss es sich um Einrichtungen ohne Erwerbszweck handeln, die seit mindestens zwei Jahren bestehen. Sie müssen außerdem öffentliche oder private unabhängige kulturelle Einrichtungen mit Rechtsstatus sein, deren Hauptaktivität im Kulturbereich angesiedelt ist. Im Zusammenhang mit dieser Aufforderung sind internationale, nationale, regionale oder lokale Behörden wie Gemeinden, Provinzen oder Regionen sowie Einzelpersonen nicht förderfähig.”
Teilnahmeberechtigte Länder sind die 27 EU-Staaten, die drei EFTA-LÄnder Island, Liechtenstein, Norwegen, die Beitrittsländer Türkei, Kroatien und Mazedonien sowie die westlichen Balkanländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo. Bei den Beitritts- und Balkanländern müssen entsprechende Vereinbarungen vorliegen, damit Kultureinrichtungen aus diesen Ländern auch wirklich am Programm teilnehmen können. Da es nicht sicher ist, dass die entsprechenden Verträge bis zum Ende der Einreichfrist abgeschlossen werden, ist es unbedingt notwendig, sich beim heimischen Cultural Contact Point zu erkundigen, ob diese Länder überhaupt teilnehmen können.
Für weitere Detailinformationen stehe ich gerne zur Verfügung.
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