EU-Kulturförderungen: mehr Planungssicherheit

Bis jetzt setzte ja meist kurz vor dem Sommer das große Rätselraten ein: wann kommt sie und und was hat sich gegenüber dem letzten Mal verändert? Die Rede ist von der jährlichen Ausschreibung im Rahmen des EU-Kulturförderprogramms. Vom Termin der Veröffentlichung hing dann immer auch ab, bis wann die Anträge eingereicht werden müssen.

Mit dieser Ungewissheit ist jetzt Schluss, berichtet der Newsletter des österreichischen Cultural Contact Point, für den Sie sich übrigens hier anmelden können.

Im Juni wird die Exekutivagentur, die für die Abwicklung des Förderprogramms verantwortlich ist, einen Programmleitfaden veröffentlichen, der für die gesamte Laufzeit des aktuellen EU-Kulturförderprogramms, also bis 2013, Gültigkeit besitzt und in einer Art Kalender die jährlichen Einreichfristen für die verschiedenen Aktionslinien festlegt. Diese Einreichfristen sind schon jetzt bekannt und sehen so aus:

  • Kooperationsmaßnahmen (Aktionslinie 1.1): jeweils 1. Oktober
  • Mehrjährige Kooperationsprojekte (Aktionslinie 1.2.1): jeweils 1. Oktober
  • Literarische Übersetzungen (1.2.2): jeweils 1. Februar
  • Kulturelle Kooperationsprojekte mit Drittländern (1.3): jeweils 1. Mai
  • Betriebskostenzuschüsse (Botschafter, Netzwerk, Festival): jeweils 1. November

Das heißt, dieser Programmleitfaden gilt bis 2013 und wir haben die Garantie, dass sich an den Programminhalten und den Einreichfristen bis dahin nichts ändert. Das erhöht die Planungssicherheit erheblich und ist hilfreich für all diejenigen, die mittel- und langfristig planen.

Den Programmleitfaden werde ich natürlich ausführlich vorstellen, alle bisherigen Beiträge zum Thema EU-Förderungen finden Sie übrigens hier.


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