Die EU fördert Kultur und Digitalisierung

Kurz vor dem Ende einer Förderperiode experimentiert die EU ganz gerne, um neue Programm- bzw. Förderideen zu testen. Im Rahmen von Creative Europe veröffentlichte die EU vor kurzem der Call „Bridging culture and audiovisual content through digital„. Mit ihm möchte sie den Boden für ein „Creative Innovation Lab“ bereiten. Gefördert werden Projekte an der Schnittstelle von Kultur und Digitalisierung

Die wichtigsten Informationen finden sich in der vierseitigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (EACEA/06/2019) und im zur Verfügung gestellten Leitfaden. Die wichtigsten Punkte möchte ich in den folgenden Absätzen kurz zusammenfassen.

Was wird gefördert?

Das Ziel dieses Calls ist es, neue sektorübergreifende Ideen für die Finanzierung, den Vertrieb und die Monetarisierung von Werken zu erproben. Unterstützung finden Projekte, die sparten- bzw. branchenübergreifend (der audiovisuelle Sektor, der sonst ausgeschlossen ist, darf hier dabei sein) angelegt sind und auf technologische Innovation, zum Beispiel im Bereich von Virtual Reality setzen.

Als auch Projekte, die

„der Förderung innovativer sektorübergreifender Konzepte und Instrumente zur Erleichterung des Zugangs, der Verbreitung, der Bekanntmachung und der Monetarisierung von Kultur und Kreativität, einschließlich des kulturellen Erbes, dienen“.

Um es kurz zu machen: Es geht um Ideen, wie sich mit Hilfe digitaler Technologien Kunst und Kultur besser verkaufen lassen. Verkaufen bedeutet hier, den Zugang dazu erleichtern, das Angebot zu vermarkten sowie neue Geldquellen zu erschließen.

Wer darf einen Antrag stellen?

Anträge können von folgenden Institutionen eingereicht werden:

  • Nonprofit-Organisationen (privat/öffentlich)
  • Universitäten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • Behörden (lokal, regional, national)
  • Internationale Organisationen
  • Unternehmen

Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfen sich auch Selbständige und EinzelunternehmerInnen, „bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person unabhängige Rechtspersönlichkeit besitzt“, an der Ausschreibung beteiligen.

Kommen müssen die Antragsteller aus den

  • EU-Mitgliedsstaaten
  • Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern
  • EFTA-Staaten (bei der Schweiz ist das von einem noch abzuschließenden bilateralen Abkommen abhängig)
  • Länder, die sich an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligen.

Worauf muss geachtet werden?

Chancen auf eine Förderung haben Projekte,

  • die eine neue digitale (oder audiovisuelle) Technologie beinhalten, die im Museum, bei Liveveranstaltungen oder im Bereich Kulturelles Erbe zum Einsatz kommt;
  • an dem mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern beteiligt sind;
  • die mindestens 150.000 Euro beantragen (darf nicht unterschritten werden!), wobei diese Summe maximal 60% des Projektbudgets ausmachen darf. Bei einer Punktlandung würde das Budget dann 250.000 Euro betragen;
  • die zwischen dem 1.1.2020 und dem 30.6.2021 stattfinden, also max. 18 Monate dauern.

Wie werden die Projekte bewertet?

Hier gelten die üblichen Vergabekriterien, die auch bei den vorhergehenden Ausschreibungen im Rahmen von Creative Europe zur Anwendung gekommen sind:

  • Relevanz und europ. Mehrwert (35 Punkte)
  • Qualität der Inhalte und Aktivitäten (25 Punkte)
  • Auswirkungen und Verbreitung der Projektergebnisse (20 Punkte)
  • Organisation des Projektteams und des Zusammenschlusses (20 Punkte)

Wann endet die Einreichfrist?

Die Einreichfrist endet am 20. Juni 2019 um 12 Uhr, die Anträge müssen online eingereicht werden. Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung brauchen, nutzen Sie entweder den recht ausführlichen Leitfaden oder Sie wenden sich an den Creative Europe Desk in Deutschland, Österreich oder dem Land, in dem Sie zu Hause sind bzw. Ihr Projekt realisieren wollen. Gerne stehe aber auch ich Ihnen dafür zur Verfügung.

Nutzen Sie die Chance, es ist ein durchaus interessanter Call, mit dem die EU die Digitalisierung in Kunst und Kultur fördert. Wenn Sie mehr über die Überlegungen erfahren wollen, die sich hinter diesem Call verbergen, dann empfehle ich Ihnen einen Blick in die Zusammenfassung eines Workshops, der im Februar diesen Jahres stattfand.

Lese- und Downloadtipp: Internationales Projektmanagement: Das kostenlose Handbuch des CCP Austria erscheint in der zweiten Auflage

Titelbild: pixel2013 (Pixabay)


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