© Kurt Bouda; Pixelio
So, nun sind wir also endlich bei der Kostenrechnung (korrekterweise müsste ich von der Kosten- und Leistungsrechnung sprechen) angekommen. Im Unterschied zur Buchhaltung fragt die Kostenrechnung nicht danach, wann das Geld ausgegeben wird, sondern wie lange das, wofür Kosten anfallen, genutzt werden kann.
Nehmen wir an, Sie brauchen für Ihr nächstes Projekt unbedingt einen neuen PC. In der Buchhaltung taucht der PC dann als Ausgabe auf, wenn er gekauft wird und zwar mit vollem Betrag, also z.B. mit 2.400 Euro. In der Kostenrechnung überlege ich mir, über welchen Zeitraum ich den PC nutze und verteile die Kosten dann über diesen Zeitraum. Bei einer Projektlaufzeit von zwei Jahren hätten wir dann monatliche Kosten von 100 Euro für den PC.
In der Regel verwenden Sie aber einen PC nicht nur zwei Jahre, sondern eher vier Jahre. Das heißt, Sie können den PC für das nächste (zweijährige) Projekt auch noch nutzen. Wenn Sie das kostenmäßig darstellen wollen, verteilen Sie die Kosten für den PC auf beide Projekte – und damit vier Jahre – und kommen auf monatliche Kosten von jeweils nur noch 50 Euro. Dadurch wird das erste Projekt um 1.200 Euro “billiger”, das zweite um 1.200 “teurer”.
Bei einem PC fällt das nicht so sehr ins Gewicht, aber nehmen wir an, Sie müssten sich für Ihr nächstes Projekt ein Gerät (z.B. zwei spezielle Scheinwerfer für die Bühnenbeleuchtung) anschaffen, das wesentlich teurer ist und die Projektkosten verdoppeln würde. Suchen Sie um eine Förderung an, ergibt das eine schiefe Optik. Nachdem Sie das Gerät aber auch bei den folgenden Projekten nutzen werden, können Sie die Kosten auf z.B. insgesamt zehn Projekte verteilen. Ein Problem allerdings bleibt: Sie müssen die zwei Scheinwerfer trotzdem zu Projektbeginn finanzieren können.
In der Regel sind solche (teuren) Anschaffungen aber für die meisten Projekte im Kunst- und Kulturbereich nicht nötig, was die Sache vereinfacht. Um mit Hilfe der Kostrechnung meine Kosten dokumentieren und überwachen zu können und so jederzeit einen vollständigen Überblick über den Status Quo zu haben, muss ich ganz allgemein wissen,
- welche Kosten anfallen,
- wo die Kosten anfallen und
- welchen Projekten, Produkten oder Dienstleistungen sie zugerechnet werden.
Dafür gibt es die
- Kostenartenrechnung (welche Kosten fallen an?)
- Kostenstellenrechnung (wo fallen sie an?)
- Kostenträgerrechnung (wo werden sie zugerechnet?)
Während sich die Kostenträgerrechnung bei kleinen Projekten erübrigt, weil es mit dem Projekt nur einen Projektträger gibt, sieht das bei großen Vorhaben (z.B. EU-Projekte) ganz anders aus.
Welche Kosten in Projekten anfallen und wie wir Ordnung in die Kosten bringen können, darum geht es dann im nächsten Beitrag dieser Serie.
Überblick:
Die finanzielle Planung von Projekten (Teil II)
Die finanzielle Plaung von Projekten (Teil IV)
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