Dieses Icon finden Sie ganz unten in der rechten Spalte dieses Blogs. Dass es was mit Creative Commons zu tun hat, werden die meisten wissen. Aber was bedeuten diese einzelnen Symbole jetzt konkret? Was dürfen Sie mit den Inhalten dieses Blogs machen und unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit den Inhalten etwas machen?
Da es gar nicht so einfach ist, sich die verschiedenen Symbole zu merken, lässt man es dann unter Umständen lieber bleiben und verwendet das Bild oder den Text nicht. Das ist schade, denn wer seine Inhalte mit einer Creative Commons-Lizenz ausstattet, lädt ja ganz bewusst dazu ein, den Content zu nutzen. Aber eben unter bestimmten Bedingungen. Wie die bei den verschiedenen Möglichkeiten einer CC-Lizenz aussehen, hat Martin Mißfeldt in einer Infografik zusammengefasst.
Infografik: Martin Mißfeldt / Bildersuche.org (cc by-sa)
Im dazugehörigen Blogbeitrag “Was ist Creative Commons – und was bedeuten die Kürzel und Icons?” geht Martin Mißfeldt noch genauer auf das Thema Creative Commons ein, es macht also wenig Sinn, dass ich hier wiederhole, was er bereits dankenswerterweise an Informationen zusammengetragen hat. Seine Infografik beantwortet aber eigentlich die wichtigsten Fragen und zeigt anschaulich, welche Bedingungen mit den einzelnen Lizenzen verbunden sind.
Die Frage, was sich hinter dem Icon oberhalb dieses Beitrags verbirgt, möchte ich aber noch beantworten. Damit erlaube ich Ihnen,
- “das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen,
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anzufertigen,
- das Werk kommerziell zu nutzen.”
Und das unter zwei Bedingungen:
- Sie müssen meinen Namen nennen.
- Sie dürfen das Werk nur unter gleichen Bedingungen nutzen bzw. weitergeben.
Wenn Sie rechts unten (so Sie den Beitrag im Blog und nicht im RSS-Reader lesen) das Icon anklicken, gelangen Sie auf die Zusammenfassung all dieser Bedingungen. Den Namen zu nennen ist dabei der leichtere Teil der Übung. Viel schwieriger ist es, ihn unter den gleichen Bedingungen zu veröffentlichen. Auf vielen Websites gilt das Urheberrecht, was bedeutet: Wenn dort ein Text erscheint oder ein Bild veröffentlicht wird, dann gilt dort das normale Urheberrecht und nicht Creative Commons. In so einem Fall müssen Sie explizit darauf hinweisen, dass dieser Beitrag unter einer CC-Lizenz veröffentlicht worden ist und auch von anderen genutzt werden darf.
Zugegeben, man braucht anfangs etwas Zeit, um in die Materie reinzukommen, aber heute möchte ich nicht mehr darauf verzichten. Ein von Martin Mißfeldt kritisierter Aspekt gehört allerdings wirklich noch gelöst: es fehlt die Backlink-Pflicht. In den Lizenzbedingungen zu meinem Blog heißt es zwar: “Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.” Aber wo bringen Sie die Bitte, auch auf mein Blog zu verlinken, noch unter? Aber wer mit Creative Commons arbeitet, weiß, welchen Wert so ein Backlink hat und setzt ihn einfach. Auch wenn das nirgends steht. ;-)
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