Impressumspflicht im Internet: Informationen für Deutschland und Österreich

Es ist ja mittlerweile gar nicht mehr so leicht, den Überblick darüber zu bewahren, welche Informationen die eigene Website enthalten muss. Das deutsche Justizministerium hat einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die wichtigsten Punkte enthalten sind. Hier steht er als PDF zur Verfügung.

Informationen über die Situation in Österreich finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich. Informationspflichten können nach dem eCommerce-Gesetz, der Gewerbeordnung und dem Unternehmensgesetzbuch bestehen. Wenn Sie sich darüber informieren wollen, ist diese Seite ein ganz guter Ausgangspunkt.


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Kommentare

4 Antworten zu „Impressumspflicht im Internet: Informationen für Deutschland und Österreich“

  1. Tommes

    Der Leitfaden des deutschen Justizministeriums ist nicht mehr ganz aktuell und müsste aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 16.10.2008, C‑298/07) geändert werden. Demnach sind nämlich Website-Betreiber (einschl. Blogs), nicht zwingend dazu verpflichtet, eine Telefonnummer im Impressum zu nennen.

  2. Danke für den Hinweis. Ich hoffe, der Leitfaden wird dann auch in Kürze aktualisiert.

  3. google et al. hat einen disclaimer publiziert der auf die google.analytics-verwendung hinweist. ich habe diesen verwendet, um die anwendung (und die benefits für anwender) transparent zu machen (im impressum).

    chaim
    http://www.art-meets-science.com

  4. @ chaim: das ist aber als reine Information zu verstehen, rechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus nicht, wenn ich mich nicht irre.

    Zu Deinem Haftungsausschluss bezüglich der Links habe ich übrigens vor kurzem die folgende ganz interessante Information gefunden.

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