© Gerd Altmann ; Pixelio
Im Rahmen des EU-Kulturförderprogramms gibt es neben der allseits bekannten Möglichkeit, Projekte mit Partnern aus dem europäischen Raum gefördert zu bekommen auch den Aktionsbereich 1.3.5, das dazu dient, Vorhaben mit sogenannten Drittländern zu fördern. Das sind, vereinfacht gesagt, Länder, die etwas weiter entfernt sind, bei der diesjährigen Ausschreibung war das Mexiko und nächstes Jahr wird das Südafrika sein (was ich bereits in diesem Blogpost angekündigt habe).
Nun hat Brüssel das Geheimnis gelüftet, welches Land 2013 dran sein wird. Mit Australien und Kanada hat sich die Kommission dieses Mal wieder für zwei Länder entschieden, die zudem noch recht groß sind und vermutlich eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für gemeinsame Projekte bieten.
Gefördert werden laut Programmleitfaden Vorhaben, die
- “eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben;
- den Koordinator und mindestens zwei Mitorganisatoren einbeziehen, wobei die drei Beteiligten aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Ländern kommen müssen;
- für jeden Mitorganisator einen unterzeichneten Auftrag umfassen, in dem die erforderlichen Verpflichtungen aufgeführt sind;
- eine kulturelle Zusammenarbeit mit mindestens einer Organisation aus dem ausgewählten Drittland beinhalten. Mindestens 50 % der Maßnahme sollte im Drittland stattfinden. Die in einem nicht ausgewählten Drittland entstehenden Kosten sind im Rahmen dieses Aktionsbereichs nicht förderfähig;
- auf einem Kooperationsabkommen zwischen den beteiligten Kulturakteuren (Koordinator, Mitorganisator und Partner im Drittland bzw. in den Drittländern) basieren. Dieses Abkommen wird vom Koordinator und den Mitorganisatoren und dem bzw. den Partner(n) im Drittland unterzeichnet und beschreibt ihre Zusammenarbeit;
- eine Finanzhilfe von mindestens 50 000 EUR und höchstens 200 000 EUR beantragen und
- ein ausgeglichenes Budget (Ausgaben = Einnahmen) aufweisen und die
Obergrenze der EU-Finanzhilfe von 50 % der gesamten förderfähigen Mittel
einhalten. (Programmleifaden S. 47)”
Die Deadline für die Einreichung ist bei diesem Aktionsbereich grundsätzlich Anfang Mai, für Projekte in Südafrika ist das dann laut EU-Zeitplan der 3. Mai 2012 und für Vorhaben in Australien beziehungsweise Kanada der 3. Mai 2013. Etwas Zeit haben Sie also noch. ;-)
Weitere Informationen und auch die Antragsformulare finden Sie dann auf der Seite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles & Kultur, die für die Abwicklung des EU-Kulturförderprogramms zuständig ist.
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