Die Sache mit der Creative Commons-Lizenz

Ich freue mich, wenn anderen meine Blogbeiträge so gut gefallen, dass sie sie gleich übernehmen wollen. Um es ihnen so leicht wie möglich zu machen, habe ich mein Blog mit einer Creative Commons-Lizenz versehen, unter der jede/r die Blogposts kostenlos nutzen darf, auch zu kommerziellen Zwecken. Ich muss also noch nicht mal gefragt werden, auch wenn der Text bearbeitet und damit verändert wird.

Allerdings gibt es da zwei Einschränkungen, bei denen ich mich schon fast nicht traue, von Einschränkungen zu sprechen. Denn eigentlich ist es ja selbstverständlich, dass man den Namen des Autors erwähnt. Aber ehrlich gesagt, halten sich da auch die meisten daran.

Sehr viel schwieriger ist der zweite Punkt. Die Creative Commons-Lizenz, die ich ausgewählt habe – CC BY-SA 3.0 – verlangt nämlich nicht nur, den Namen zu nennen, sondern das Werk unter den gleichen Bedingungen weiter zu geben. Konkret heißt das: Sie müssen den Text dann auch mit einer CC-Lizenz versehen.

Ich habe gerade wieder mal einen Text von mir auf einem fremden Blog entdeckt. Der Name passt, aber im Impressum heißt es dann:

“Alle Rechte vorbe­hal­ten. Ins­be­sonde­re dürfen Nachdru­ck, Aufn­a­h­me in Online-Die­n­ste und In­te­r­net und Ver­vie­lfält­igung auf Da­ten­träger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorhe­riger schrift­lic­her Zu­st­immu­ng der Rechtei­nha­ber erfo­lgen.”

Sorry, das hat mit der Creative Commons-Lizenz relativ wenig zu tun. Es geht mich nichts an, welches Recht auf anderen Blogs gilt. Aber die von mir übernommenen oder bearbeiteten Beiträge fallen nun mal nicht unter das “normale” Urheberrecht und müssen deshalb entsprechend gekennzeichnet sein. Im Idealfall sieht das dann so aus:

Autor: Christian Henner-Fehr ǀ Kulturmanagement Blog (CC-Lizenz BY-SA 3.0)

Eigentlich ist das ganz einfach, aber um es Ihnen noch einfacher zu machen, habe ich gerade eine eigene Seite eingerichtet, auf der ich noch mal genau erkläre, was Sie beachten müssen. Und was Sie damit tun dürfen. Direkt unter Kulturmanagement Blog finden Sie meine Seiten aufgelistet, z.B. Über mich, Impressum, etc.. Eine dieser Seiten ist mit “Meine Beiträge nutzen” überschrieben. Sie finden sie also leicht wieder.

Wenn Ihnen die verschiedenen Kürzel, z.B. BY, wenig bzw. nichts sagen, dann empfehle ich Ihnen außerdem den Beitrag “Creative Commons: Wer kennt die Icons und Abkürzungen [Infografik]?“. Er enthält eine von Martin Mißfeldt erstellte Grafik, in der alle Abkürzungen und Icons erklärt werden.

Falls Sie dazu Fragen haben, freue ich mich über Ihren Kommentar oder eine Mail.


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Kommentare

7 Antworten zu „Die Sache mit der Creative Commons-Lizenz“

  1. Doch! CC-Lizenzen auch ganz normal mit dem Urheberrecht vereinbar. Ich will das nur noch mal hervorheben, nicht dass jmd denkt CC-Lizenzen sind ein Sondernfall. Meiner Meinung nach fühlt es sich normaler an, anderen auch das Zugang verschaffen zu ermöglichen. CC-Lizenzen sind nämlich schlicht darauf aus, zu klären, unter welchen Bedingungen es anderen gestattet wird, diese weiter zu verbreiten. “Alle Rechte vorbehalten” sagt dazu nämlich nur, geht nicht, nur, wenn du vorher bei mir persönlich oder einem von mir beauftragten Vermittler (GEMA z.B. für Musikwerke) fragst. CC-Lizenzen setzen klare Hürden herab, wo keine sein sollen. That’s it. Und alles ganz normaler Umgang mit dem Urheberrecht.

    Und was der Artikel auch noch schön zeigt, ist der Unterschied zwischen Werken mit Schöpfungshöhe und der reinen Idee oder dem Konzept. Für Ideen und Konzepte (nicht zu verwechseln mit Geschmacksmustern) gibt es nämlich kein Schutzrecht, ähnlich dem Urheberrecht oder anderen Leistungsschutzrechten. https://www.facebook.com/hennerfehr/posts/332418790189277?comment_id=1699555&offset=0&total_comments=5
    … und das ist auch gut so! :)

    1. CC-Lizenzen sind allerdings für GEMA-Mitglieder unmöglich. Einer der Hauptnachteile der GEMA ist, dass man sich ihr als Komponist “ganz oder garnicht” verschreiben muss. Ist man GEMA-Mitglied, darf man kein einiges seiner Werke mehr unter einer CC-Lizenz weitergeben.

    2. Ja stimmt, danke für die Ergänzung, Dave!

  2. @Steffen: deshalb steht dort auch “normal” und nicht normal. ;-) Das Thema Schöpfungshöhe ist eine ganz andere Baustelle, um die es in diesem Fall aber nicht geht. Aber es ist ein wichtiges Thema! Magst Du nicht mal einen Beitrag darüber schreiben? :-)

  3. Wollte es nur noch mal hervorheben, damit das nicht falsch verstanden wird. Bei manchen gehen immer gleich die Alarmglocken los, wenn da irgendwas mit Urheberrecht steht. :)

    Schöpfungshöhe ist ein echt schwieriges Thema. Da was in Worte zu gießen, überlasse ich gern einem, der mit Rechtsformulierungen geübter ist. Man kann das von mindestens drei Seiten angehen. Aus der Sicht des Uehebers, aus der Sicht des Nutzers und aus der Sicht der Gesellschaft.

  4. Jetzt bist Du ja schon mittendrin im Thema… :-)

  5. […] Bedingungen 3.0 (CC-BY-SA 3.0). Der Original-Artikel stammt vom 7. November 2012 und ist unter http://kulturmanagement.wordpress.com/2012/11/07/die-sache-mit-der-creative-commons-lizenz […]

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