© Rainer Sturm / Pixelio
Das österreichische Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) unterstützt in diesem Jahr zum ersten Mal “Gastspiele professioneller freier Theatergruppen”, die über kein eigenes Haus verfügen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, so heißt es in der Ankündigung,
“die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die künstlerische Tätigkeit von AutorInnen, KomponistInnen, ChoreographInnen und Theaterschaffender in Österreich”.
Wie viel Geld in diesem Fördertopf liegt und um welche Beträge eine freie Theatergruppe ansuchen kann, steht leider nicht in der Ankündigung. Dort heißt es lediglich, dass sich “die Höhe der Förderung (..) nach dem Produktionsumfang und der Anzahl der Aufführungen (richtet)”, auch das Antragsformular hilft da nicht weiter.
Eben dieses Antragsformular muss man bis zum 8. März ausgefüllt und per Post an das bm:ukk (Abteilung V/2, Minoritenplatz 5, 1014 Wien) schicken und dann darauf hoffen, dass es eine Zusage gibt. Neben dem Formular werden noch
- eine Projektbeschreibung (plus Angaben zu früheren Theaterproduktionen),
- eine DVD der Produktion (so vorhanden) beziehungsweise der Link zur Website,
- Kalkulation und Finanzplan,
- die geplanten Termine sowie
- die Absichtserklärungen der Veranstalter
verlangt. Wichtig ist: Die AntragstellerInnen müssen seit mindestens drei Jahren ihre künstlerische Tätigkeit professionell in Österreich ausüben und die Produktion muss nach der Premiere noch in mindestens zwei weiteren Bundesländern jeweils zweimal aufgeführt werden.
Alle weiteren Infos, die Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen