Jetzt wird es eng für unsere Facebookseiten (Update 12.09.2018)

Sicherlich erinnern Sie sich noch an das vor drei Monaten veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH), in dem es um die Frage ging, wer für die Datensicherheit der UserInnen verantwortlich ist, wenn sie auf Facebook eine Seite besuchen (hier können Sie das Urteil des EUGH nachlesen).

Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass wir als SeitenbetreiberInnen für mögliche Datenschutzverstöße von Facebook mithaften. Viele sahen – zumindest in Europa – das Ende des sozialen Netzwerks gekommen, etliche schlossen als Konsequenz auf dieses Urteil ihre Facebookseiten.

Andere hingegen riefen zur Besonnenheit auf, da sie die Ansicht vertraten, dieses Urteil richte sich vor allem gegen Facebook, das bis heute die geforderte Transparenz im Umgang mit den Daten seiner BesucherInnen vermissen lasse. Rechtsanwalt Thomas Schwenke beschäftigte sich in einem sehr ausführlichen Artikel mit der Frage: „Muss ich jetzt meine Facebookseite schließen?

Er konstatiert darin, dass wir als SeitenbetreiberInnen auf der Grundlage des Urteils zwar in Haftung genommen werden können, macht aber auch klar, dass die Vorgaben, die aus diesem Urteil resultieren, eigentlich von Facebook erfüllt werden müssen. Daher lautete sein Rat:

“ Ich persönlich empfehle abzuwarten und zu prüfen, ob sich der Betrieb von Facebook-Seiten oder die Nutzung anderer Onlinedienste trotz des Risikos nicht dennoch lohnt.“

So weit, so gut. Ich gehöre zu denen, die abgewartet haben. Das Problem: Facebook hat nicht so auf das Urteil reagiert, wie wir uns alle das wohl erhofft haben.

Die Datenschutzbehörden machen Druck auf Facebook und vor allem auf uns

Nun gibt es seit ein paar Tagen einen Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK), in dem die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder festhalten, dass Facebook in den letzten drei Monaten nichts unternommen habe, um den Forderungen des EUGH-Urteils zu entsprechen. Deshalb machen sie klar, dass sich die BetreiberInnen von Facebookseiten ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen müssen. Die Konsequenz:

„Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig.“

Die Datenschutzbeauftragten fordern, dass drei Monate nach dem EUGH-Urteil „die Anforderungen des Datenschutzrechts beim Betrieb von Fanpages“ erfüllt werden müssten. Dazu gehöre, dass die gemeinsam Verantwortlichen Klarheit über die derzeitige Sachlage schaffen und die erforderlichen Informationen für die BesucherInnen der Seite bereitstellen.

In dem Beschluss werden sehr konkrete Fragen gestellt, die wir als SeitenbetreiberInnen ohne die Mitwirkung von Facebook nicht beantworten können. Zum Beispiel diese hier:

„Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb des Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren gespeichert?“

Sie sehen, wir sind da ziemlich hilflos. Rechtsanwalt Thomas Schwenke spricht in seinem gestrigen Facebook-Posting die Möglichkeit an, dass SeitenbetreiberInnen in Kürze der erwähnte Fragenkatalog (es sind acht Fragen) zugehen könnte. Da wir sie wie gesagt nicht beantworten können, könne, so Schwenke weiter, die Schließung der Seite angeordnet werden.

Ich finde das Verhalten von Facebook skandalös. Auf unserem Rücken wird hier die Auseinandersetzung zwischen Politik und dem Facebook-Imperium ausgetragen. Wenn Herrn Zuckerberg europäische UserInnen egal sind, dann soll er es einfach sagen. Dann können wir entsprechend reagieren. Ich für meinen Teil werde Inhalte, die ich in der Vergangenheit nur schnell auf Facebook gepostet habe,  wieder häufiger hier im Blog teilen. Vielleicht führe ich auch wieder einen Newsletter ein, den ich wegen der DSGVO eingestellt habe (siehe dazu meinen Blogbeitrag „Die #DSGVO und die Auswirkungen auf dieses Blog„). So baue ich etwaigen Entwicklungen vor. Denn aktuell droht, was Thomas Schwenke in seinem Posting schreibt:

„Ich wünsche mir, dass Facebook endlich handelt, ansonsten kann es sein, dass wir uns hier bald nicht mehr lesen.“

Wir alle sollten uns darüber klar sein, dass es jetzt sehr schnell gehen kann und wir plötzlich ohne einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Kommunikations- und Marketingkanal dastehen. Es ist sicher nicht falsch, wenn Sie jetzt damit beginnen, sich mit einem Plan B zu beschäftigen.

Update: Facebook legt eine Vereinbarung vor

Das ging dann schnell. Gestern hat Facebook ein sogenanntes „Page Controller Addendum“ veröffentlicht, in dem die „Zusammenarbeit“ zwischen Facebook und den SeitenbetreiberInnen geregelt ist. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke hat sich die Vereinbarung bereits angeschaut und erklärt in seinem Blogbeitrag „Wird Facebook legal? – Anleitung für Seitenbetreiber zum ‚Page Controller Addendum‘„, worauf SeitenbetreiberInnen achten müssen und welche Schritte gesetzt werden sollten, um den gesetzlichen Vorgaben Genüge leisten zu können. Schwenke konstatiert:

„Die Nutzung von Facebook wird zwar nicht vollständig sicher (…). Aber mit der neuen Vereinbarung des „Page Controller Addendums“, werden der Betrieb der Facebook-Seiten und auch generell die Nutzung von Facebook datenschutzrechtlich ein großes Stück sicherer.“

Wir können also erst einmal aufatmen und müssen nun noch abwarten, welche Entscheidungen die Gerichte in den laufenden Verfahren treffen. Ich für meinen Teil werde trotzdem überlegen, wie ich mich unabhängiger von Facebook machen kann. Ich mag solche Abhängigkeiten nicht.

Foto: succo auf Pixabay (CC0)


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