YouTube oder die Kehrseite der Medaille

Wie nett es ist, sich auf YouTube Videos anzusehen beziehungsweise anzuhören, brauche ich ja niemandem erzählen. Manchmal passen sie dann sogar zu einem Blogpost und lassen sich in den Beitrag einbinden.

Jason Gross macht nun aber auf PopMatters darauf aufmerksam, dass Videoplattformen auch ihre negativen Seiten haben. “Who are the great YouTube directors?” fragt er sich und bezieht diese Frage auf ein YouTube Video, das eine Aufnahme von Beethovens Symphonie Nr. 5 zeigt. Die Informationen, die man dort erhält sind äußerst dürftig. Wir erfahren lediglich, dass Herbert von Karajan der Dirigent ist und die seltene Aufnahme aus dem Jahr 1966 stammt. Würde ich das Video hier einbinden, hätten Sie noch nicht einmal diese Information.

Gross hat Recht, wenn er es kritisiert, dass uns auf diese Weise nicht nur viele Informationen vorenthalten bleiben, sondern auch die vielen KünstlerInnen, die diese Videos produziert haben, diese Missachtung nicht verdient hätten. Hinzu kommt meiner Meinung nach noch, dass uns auf diese Weise sehr viel an Wissen verloren geht. Wissen, das uns hilft, mit künstlerischen Erlebnissen umzugehen und sie auch einordnen zu können.

Jason Gross hat versucht, die Frage zu beantworten, wer der Regisseur dieses (YouTube)-Videos ist. Fündig geworden ist er bei der Konkurrenz. Auf Google hat er nämlich das Video in voller Länge gefunden, das die gesamte 5. Symphonie zeigt. Und wenn Sie auf den Beginn des Videos achten, erfahren Sie dort nicht nur, dass hier die Berliner Philharmoniker unter Herbert von Karajan spielen, sondern auch, dass der Film unter der Regie von Henri-Georges Clouzot entstanden ist. Henri-Georges Clouzot? Gross verweist auf den Film, der ihn berühmt gemacht hat: Lohn der Angst. Einer der spannendsten Filme, an die ich mich noch nach langer Zeit erinnern kann.

Wenn uns diese Bezüge und (Quer)-Verbindungen mehr und mehr verloren gehen, werden die Kunstwerke immer häufiger alleine für sich dastehen, wodurch die Gefahr immer größer wird, dass wir sie irgendwann einmal ganz vergessen. Das gilt nicht nur für Clouzots “Lohn der Angst”, sondern natürlich auch für Beethovens 5. Symphonie. Wobei hier die Gefahr nicht so groß ist, zugegeben. Aber was wissen wir eigentlich von der 5. Symphonie, abgesehen von der Tatsache, dass es sich um einen Ohrwurm handelt, dessen Anfänge wir mitsummen oder mitpfeifen können? Ein Glück, dass es zumindest Wikipedia gibt. Im Fall der Symphonie Nr. 5 ist der Eintrag sehr informativ.


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Kommentare

4 Antworten zu „YouTube oder die Kehrseite der Medaille“

  1. Wie ist denn das eigentlich mit dem Urheberrecht?
    Ist es rechtlich erlaubt, Sequenzen eines Filmes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf YouTube hochzuladen? Wenn das erlaubt ist (was ich mir aber nicht vorstellen kann) müsste es aber ähnlich wie beim Zitatrecht in Büchern gehandhabt werden, da muss ja auch Quelle und Autor eindeutig angegeben werden.
    Natürlich gibt es immer wieder Anwender, die das nicht so eng sehen…

    Mit YouTube-Videos habe ich mich dahin gehend noch nicht beschäftigt, aber bei Flickr und anderen Foto-Plattformen ist es rechtlich nicht möglich, einfach Fotos zu verwenden und weiter zu verbreiten – es sei denn, sie sind unter einer Creative Commons Lizenz lizensiert, dann muss aber der Auto bzw. Fotograf trotzdem angegeben werden.

    Aber gut, das Recht ist eine Sache und das daran halten eine andere…

  2. Noch was:
    Wenn wir schon beim Recht sind – Du bist ja sicher keiner, der gegen das Urheberrecht verstösst :-)

    Wer sagt denn, dass Du das Video einfach bei Dir einbinden darfst?
    Bei Flickr-Fotos ist es zumindest so, dass man auch die eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn man sich ein Foto aus einem anderen Blog pflückt und auf seines stellt – wenn dieses Foto ursprünglich nicht frei zu haben war.

    Es kann also sein, dass ein Foto von Blog zu Blog weitergegeben wird (ist ja durchaus üblich unter Bloggern) und jeder begeht eine Urheberrechtsverletzung.
    Man müsste, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bei jedem Foto, das man auf seinem Blog veröffentlicht, zurück verfolgen, ob das Original frei zu haben war, und wenn nicht, den Fotografen persönlich um Erlaubnis bitten.

    Ist das bei Videos ganz anders? Glaub ich irgendwie nicht…
    Vielleicht wird es nur anders gehandhabt…

  3. Berechtigte Fragen, die Du da stellst, Karin. Sehr informativ ist in solchen Fragen das Blog Web2.0 & Recht von RA Carsten Ulbricht.

    Die passenden Beiträge auf Deine Fragen habe ich auch gleich rausgesucht. :-)

    “Ist es rechtlich erlaubt, Sequenzen eines Filmes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf YouTube hochzuladen?” Eine Antwort darauf findest Du hier .

    “Wer sagt denn, dass Du das Video einfach bei Dir einbinden darfst?” Auch hier gibt es einen Beitrag dazu: Haftung für Video Embedding bei youtube, myvideo & Co

  4. Ach, hier war ja noch ein Kommentar ;-)

    Der Herr Henner-Fehr – immer sofort eine passende Antwort parat, mit Links und allem drum und dran… :-)

    Vielen Dank für die Links! Super Blog!

    Aber da steht es ja,

    zu 1)
    “Es ist festzustellen, dass die freie Verfügbarkeit zahlreicher Inhalte im Internet (…) zu einer “Copy-und-Paste”-Mentalität führt, nach der eben alles was im Internet öffentlich zugänglich ist, beliebig weiter verwendet werden darf. Dem setzt das Urheberrecht, welches auch die kommerziellen Verwertungsinteressen der Urheber schützt, klare Grenzen.”

    Na also, verstößt gegen das Urheberrecht…
    Ist wahrscheinlich trotzdem den meisten wurscht…

    zu 2)
    “Wichtig ist – wie immer bei User Generated Content – , dass die Kenntnis von rechtlich problematischen Inhalten zum Handeln verpflichtet. Es empfiehlt sich also nicht wahllos Videos einzubetten.Nachdem die Rechtslage noch relativ unklar ist, halte ich das Risiko von den Rechteinhabern in Anspruch genommen zu werden – zumindest für private Blogbetreiber – für überschaubar.”
    Gut, das Risiko für den Blogger ist also überschaubar…

    Aber das was Du ansprichst mit dem Datenverlust – das passiert eben genau drum, weil das Urheberrecht missachtet wird…
    Das würde mit Texten ganz genauso passieren wie mit Videos, wenn man immer namenlose Passagen rumschicken würde. Passiert ja auch, aber Textpassagen lassen sich nicht so schmückend ins Blog einbinden wie Videos,…
    Videos im Internet sind wahrscheinlich das größere Problem, was Urheberrechtsverletzungen angeht.

    Noch ein gutes Rechtsblog ist übrigens das von Henning Krieg: http://www.kriegs-recht.de

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