Gleich vorweg: mit dem von Andreas Bode und Christopher Mueller verfassten Buch Mit Medienmusik erfolgreich in der Kreativwirtschaft
Zweiterem wird das Buch nämlich voll gerecht. Wenn es aber in einem der Kommentare auf Amazon heißt:
“Der Existenzgründerteil ist einmalig gut und ein Muß für jeden Existenzgründer!”,
dann kann sich das ja nur auf das 15 Seiten umfassende Kapitel “Existenzgründung in der Kreativwirtschaft” (S. 148ff) beziehen (ok, es gibt auch noch einen Serviceteil), bei insgesamt 270 Seiten aber eben nur eines von mehr als 40 Kapiteln.
Aber gut, lassen wir das. Dieses Buch ist trotzdem lesenswert und hilfreich für all diejenigen, die Musik nicht an die Konsumenten, also an die Endverbraucher verkaufen wollen, sondern Musik im B2B-Bereich einsetzen möchten. Die sogenannte Medienmusik, also die Musik, die gezielt in den Medien eingesetzt wird, wird zu ganz unterschiedlichen Zwecken eingesetzt:
- sie weckt Emotionen (etwa im Bereich Werbung oder als Filmmusik),
- sie transportiert in Verbindung mit einem Produkt Gefühle und Botschaften,
- sie dient der Imagebildung und
- sie hilft Produkte zu verkaufen.
Das heißt, dass der künstlerische Anspruch unter Umständen in den Hintergrund tritt, denn das Ziel von Medienmusik ist es ja,
“das entsprechende Medium und seine Inhalte musikalisch in ihrer Wirkung optimal zu unterstützen,”
wie Bode/Mueller schreiben. Dass man hierzu auf Hits zurückgreift beziehungsweise eine Komposition in Auftrag gibt, war mir klar. Interessant ist aber der Bereich der Produktionsmusik, den die beiden Autoren recht ausführlich darstellen. Hier steht nicht so sehr der Geschmack der Konsumenten im Vordergrund, sondern das Produkt. Komponisten haben hier eine Art kreative Spielwiese gefunden, auf der sie sich austoben können. Ob “Musikbetten”, “Soundscapes” oder Jingles, die Autoren erklären, welch unterschiedliche Arten von Produktionsmusik es eigentlich gibt.
Das Feld, in dem Medienmusik eingesetzt wird, ist ein sehr weites. TV, Radio, Film und Internet sind uns allen klar, aber Musik ist, so die Autoren, auch aus dem Hörbuch nicht mehr wegzudenken. Ein anderes Beispiel stellen die Computerspiele dar, die auch nicht (mehr) ohne Musik auskommen. Ein enormes Potenzial, wenn man bedenkt, dass der Markt für Onlinespiele nach Angaben der Autoren jährlich um 60 Prozent wächst.
Nach diesem Überblick über die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von Musik kommt das in meinen Augen wichtigste Kapitel, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben werden, um Musik kommerziell nutzen zu können. Völlig richtig stellen Bode und Mueller fest, dass es für viele eine gewaltige Herausforderung bedeutet, sich die entsprechenden Rechte zu verschaffen, um später keine rechtlichen Probleme zu bekommen.
Welche Rechte hält die KomponistIn in Händen, welche die KünstlerIn? Und was ist der Unterschied zwischen Musikverlag und Tonträgerhersteller? Auf solche Fragen geben die Autoren eine klare Antwort und erklären, worin der Unterschied zwischen der UrheberIn und der Leistungsschutzberechtigten bestehen. Wer das dann noch nicht verstanden hat (obwohl die Autoren es uns wirklich leicht machen) oder das Gelesene wieder vergessen hat, der wird wahrscheinlich immer wieder mal das Buch in die Hand nehmen und Seite 217ff aufschlagen. Für jedes einzelne Medium, also etwa TV, Radio oder auch Podcast beschreiben die Autoren in aller Kürze den rechtlichen Rahmen und erklären, wie man vorgehen muss, um an die entsprechenden Rechte zu kommen. So muss beispielsweise bei Klingeltönen das Herstellungsrecht vom Musikverlag erworben werden, während die GEMA für die Vervielfältigungsrechte zuständig ist.
Ebenfalls zum Nachschlagen: die häufig gestellten Fragen als “Service für professionelle Musiknutzer (…), die mir noch einmal die Chance geben, den Unterschied zwischen Musikverlag und Tonträgerfirma in Kurzform nachlesen und hoffentlich dann auch verstehen zu können.
Oder wussten Sie, dass die GEMA bei gewerblich betriebenen Homepages für bis zu 5 Minuten Musik 25. Euro im Monat verlangt, so die Seite nicht mehr als 21.000 Visits hat? Wenn Sie das nicht glauben, können Sie das auf der Website der GEMA nachlesen, leicht zu finden über die Link- und Literaturliste, die das Buch abschließt.
Mein Fazit: wer sich mit der kommerziellen Nutzung von Musik beschäftigt und bis jetzt keine Ahnung hat, worauf man dabei alles achten muss oder gerne einen Ratgeber besitzt, in dem er nachschlagen kann, dem kann ich dieses Buch uneingeschränkt empfehlen. Ein Ratgeber für die Kreativwirtschaft bzw. für Existenzgründer ist dieses Buch in meinen Augen nicht. Es sei denn, es geht um Musik.
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